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SoVD: Verabschiedete UN-Konvention ist großer Fortschritt für Behinderte

Geschrieben am 28-08-2006

Berlin (ots) - SoVD-Präsident Adolf Bauer erklärt:

Die UN-Konvention zum Schutz der Rechte behinderter Menschen, auf
die sich ein UN-Ausschuss am 25. August in New York verständigt hat,
ist ein Meilenstein der internationalen Behindertenpolitik. Für 650
Millionen behinderte Menschen ist die UN-Konvention ein großer
Fortschritt.

Die UN-Konvention ist das erste internationale und rechtliche
bindende Übereinkommen, das die Menschenrechte behinderter Menschen
sichert. Die Unterzeichnerstaaten werden sich damit verpflichten, die
umfassende Teilhabe behinderter Menschen an allen Bereichen der
Gesellschaft zu sichern sowie diskriminierende Gesetze und Barrieren
abzubauen. Die UN-Konvention zum Schutz der Rechte und der Würde von
Menschen mit Behinderungen muss noch von der UN-Vollversammlung
angenommen und von den Vertragsstaaten unterzeichnet und ratifiziert
werden.

In der letzten Verhandlungsrunde konnten entscheidende Punkte im
Sinne der behinderten Menschen durchgesetzt werden: bei der
Definition, wer als behindert gilt, wurde eine gute Lösung erzielt,
die keine Behindertengruppe ausschließt. Die Rechte behinderter
Frauen sind umfassend berücksichtigt. Die Konvention macht deutlich,
dass die Vertragsstaaten besondere Anstrengungen zur Beseitigung der
mehrfachen Diskriminierung behinderter Frauen und Mädchen unternehmen
müssen. Hierfür hatte sich der SoVD verstärkt eingesetzt. Es ist
außerdem sehr zu begrüßen, dass ein eigenes Monitoring-System die
Einhaltung der UN-Konvention überwachen wird.

Allerdings bleibt der ausgehandelte Text für Behinderte in
Russland, China und arabischen Ländern in einem entscheidenden Punkt
unzureichend: in einer Fußnote zum Artikel zur 'gleichen Anerkennung
vor dem Gesetz' heißt es, dass der Ausdruck 'legal capacity' in der
russischen, chinesischen und arabischen Sprache 'eher die Fähigkeit
Rechte zu haben' bezeichnet, als die 'Fähigkeit, rechtlich zu
handeln'. Damit kann eine Fußnote weiterhin die umfassende Teilhabe
von Millionen behinderter Menschen in den entsprechenden Sprachräumen
verhindern.

V.i.S.d.P.: Dorothee Winden

Originaltext: SoVD Sozialverband Deutschland
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=43645
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_43645.rss2

Kontakt:
Dorothee Winden
SoVD-Bundesverband
Pressestelle
Stralauer Str. 63
10179 Berlin
Tel.: 030/72 62 22 129/ Sekretariat -123
Fax: 030/72 62 22 328
E-Mail: pressestelle@sovd.de


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