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Neues Deutschland: zum Urteil im Fall Emmely

Geschrieben am 10-06-2010

Berlin (ots) - Wackelt die »herrschende Meinung« in der
arbeitsrichterlichen Rechtsprechung? Vielen Bagatellkündigungen lag
sie seit dem Bienenstichurteil von 1984 zugrunde. Kündigungsgrund war
in vielen Fällen nicht der tatsächliche oder vermutete Diebstahl -
egal wie groß der Schaden war -, sondern das »zerstörte
Vertrauensverhältnis« zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Denn das
Arbeitsrecht kennt keine Unschuldsvermutung. Doch die Arbeitsrichter
in Erfurt haben anscheinend gemerkt, dass auch und gerade bei
Bagatelldelikten zwar das Vertrauensverhältnis leidet, trotzdem aber
mindestens der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eingehalten und
Urteile mit Augenmaß gefällt werden müssen. Wenn Normen und Werte
sich ändern und wenn - wie Wolfgang Thierse es im Fall der
Kassiererin Emmely gesagt hat - »barbarische Urteile von asozialer
Qualität« gesprochen werden und die Öffentlichkeit angesichts immer
neuer Bespitzelungsskandale und Drangsalierungen von Beschäftigten
durch Arbeitgeber über derlei Urteile nur noch mit dem Kopf
schüttelt, muss sich eben auch die Anwendung der Gesetze ändern. Das
hat jetzt - auch dank der Beharrlichkeit des
Solidaritätskomi〜tees - zum Erfolg geführt. Emmely muss wieder
eingestellt werden. Bagatelldelikte können zwar weiterhin
Kündigungsgrund sein, das Erfurter Urteil ist dennoch Ausdruck einer
gesellschaftlichen Stimmung, die ein Umdenken in der Rechtsprechung
zumindest nahelegt.

Originaltext: Neues Deutschland
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/59019
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Pressekontakt:
Neues Deutschland
Redaktion / CvD

Telefon: 030/2978-1721


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