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Gemeinsame Initiative deutscher Lotterieveranstalter und -vermittler für eine Neuregelung des Glücksspielstaatsvertrags

Geschrieben am 08-06-2010

Hamburg (ots) - Lotterien leiden erheblich unter den Restriktionen
des Staatsvertrags

- Wirtschaftsforscher halten 10 Milliarden Euro
Netto-Mehreinnahmen für Landeshaushalte, Sport und Wohlfahrt
durch eine Neuregelung für möglich

Die ARD Fernsehlotterie, die Klassenlotterie NKL, die Verbände der
Klassenlotterieeinnehmer von SKL und NKL sowie der Deutsche
Lottoverband haben sich zu einer gemeinsamen Initiative für eine
Neuregelung der deutschen Lotterien im Glücksspielstaatsvertrag
(GlüStV) zusammengefunden. Ihr Ziel ist, das staatliche
Lotterie-Veranstaltungsmonopol zu schützen sowie die Vermittlung von
ungefährlichen, staatlich kontrollierten Lotterien wieder zu stärken.
Ein entsprechender Vorschlag liegt den Regierungen der Länder vor.

Kernpunkt des Vorschlags ist eine angemessene und gefahrenadäquate
Lockerung der Werbung und des Vertriebs der aktuell überregulierten
Lotterien. Durch die massiven und undifferenzierten Werbe- und
Vertriebsbeschränkungen des GlüStV, wie dem generellen
Internetverbot, ist der Umsatz der Lotterien teilweise um 50%
eingebrochen. Infolge dessen verlieren die Länder bis 2011
voraussichtlich rund 5 Mrd. Euro an Steuern und Zweckerträgen, die u.
a. für die Förderung von Breitensport, Wohlfahrt und Kultur dringend
benötigt werden.

Durch eine Stärkung ihres weitgehend ungefährlichen und staatlich
kontrollierten Angebots könnten die Lotterien zudem auch ihrer
Kanalisierungsfunktion gegenüber illegalen und suchtgefährlicheren
Glücksspielen wieder angemessen nachkommen.

Der Glücksspielexperte Dr. Luca Rebeggiani (Universität Hannover)
prognostiziert in einem jetzt veröffentlichten Wirtschaftsgutachten,
basierend u. a. auf einer aktuellen Multi-Client-Studie des
Markforschungsunternehmens Goldmedia, dass die Bundesländer infolge
einer Neuregelung von 2012 bis 2016 bis zu 10 Milliarden Euro
Mehreinnahmen aus Lotto, den Klassen- und Soziallotterien generieren
könnten. Dieses entspricht mittelfristig fast 3 Milliarden Euro an
zusätzlichen Steuern, Zweckerträgen und sonstigen Einnahmen pro Jahr.

Verfassungs- und europarechtlich ist die Novellierung des noch bis
Ende 2011 geltenden GlüStV sogar dringend notwendig. Der
Verfassungsrechtler Prof. Dr. Jarass (Universität Münster) kommt in
einem aktuellen rechtswissenschaftlichen Gutachten zum Schluss, dass
die Suchtbegründung für harmlose Lotterien verfassungs- und
gemeinschaftsrechtlich widersprüchlich und angreifbar ist. Es gibt
vielmehr andere Argumente, die das Lotterie-Veranstaltungsmonopol
verlässlich sichern können, ohne dass die unverhältnismäßigen
Restriktionen aufrechterhalten werden müssen.

Die Mitglieder der Initiative repräsentierten vor Inkrafttreten
des Glücksspielstaatsvertrages einen Jahresumsatz von rund 2,5 Mrd.
Euro, dessen Erträge an die Bundesländer und in die Förderung von
Sport, Kultur und Wohlfahrt flossen.

Originaltext: Lotterie Initiative
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/80494
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_80494.rss2

Pressekontakt:
André Jütting
c/o Lotterie Initiative
Winterstraße 4-8
22765 Hamburg
Tel. 040 89 00 39 69


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