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Fortschritt im Verbraucherschutz / Höchstgehalte für Pestizidrückstände werden europaweit gesenkt

Geschrieben am 06-06-2010

Hamburg (ots) - Ab Montag, 7. Juni 2010 werden über tausend
Höchstgehalte für Pestizid-Rückstände in Lebensmitteln verschärft.
Nach jahrelangem Ringen mit den Behörden ist dies ein wichtiger
Schritt für einen besseren Schutz des Verbrauchers, betonen die
Umweltorganisationen Pestizid Aktions-Netzwerk e.V. (PAN Germany) und
Greenpeace. Der Weg dahin war lang. Seit 2005 regelt eine Verordnung
die Vereinheitlichung von EU-Rückstandshöchstmengen für Pestizide in
Lebensmitteln. PAN Germany und Greenpeace konnten belegen, dass bei
Einhaltung jener EU-Höchstmengen häufig eine akute
Gesundheitsgefährdung, besonders für Kinder, nicht auszuschließen
ist. So sind z.B. 5 mg/kg des fortpflanzungsschädigenden Procymidon
in Tafeltrauben erlaubt, obwohl die Grenze für das akzeptierbare
Risiko rund 30 Mal überschritten wird. Letztlich räumte die
europäische Lebensmittelbehörde (EFSA)ein, dass viele
Rückstandshöchstgehalte Anlass für gesundheitliche Bedenken gäben.
Die Absenkung dieser Höchstgehalte wurde daraufhin in einer
Verordnung beschlossen, die jetzt rechtskräftig wird. Für Procymidon
werden anstatt 5 nur noch 0,02 mg/kg Rückstand im Obst erlaubt sein.
Carina Weber, Geschäftsführerin von PAN Germany: "Es ist wichtig,
dass diese Höchstmengen-Korrektur nun endlich erfolgte. Leider kommt
sie Jahre zu spät. Viele Lebensmittel mit zu hohen Rückständen wurden
inzwischen verzehrt".

Manfred Santen, Pestizidexperte von Greenpeace: "Wir begrüßen die
Absenkung von Höchstmengen, stellen aber gleichzeitig fest, dass dies
lediglich ein erster Schritt in die richtige Richtung ist. Die
Verordnung berücksichtigt nur einen kleinen Teil der tatsächlich zu
beanstandenden Regelungen." Greenpeace und Global 2000 hatten 2008 in
einer Studie nachgewiesen, dass eine Vielzahl der von der EU
Kommission festgelegten Höchst¬gehalte als "nicht sicher" einzustufen
sind.

Ein zusätzliches Problem sind mögliche Kombinationswirkungen
zwischen den Pestizidwirkstoffen ("Cocktaileffekt"), die bei der
Festlegung von Höchstgehalten unberücksichtigt sind. PAN Germany und
Greenpeace machten bereits 2005 auf das Problem aufmerksam und
fordern, dass bei der Berücksichtigung von Mehrfachbelastungen zum
Schutz der Verbraucher nachgebessert wird.

Originaltext: PAN Germany
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/80431
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_80431.rss2

Pressekontakt:
Susanne Smolka, Tel. 040-3991910-24 oder 0179-8053123, E-Mail:
Susanne.Smolka@pan-germany.org,
http://www.presseportal.de/go2/myth_safe_fruit_and_vegetables,
http://www.pan-germany.org/deu/~news-214.html

Manfred Santen, Tel. 040-30618-255 oder 0151-18053387
E-Mail: manfred.santen@greenpeace.de,
http://www.presseportal.de/go2/EU_Pestizidhoechstmengen270808;
http://www.presseportal.de/go2/mehrfachrueckstaende_von_pestiziden


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