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Neuordnung des Arzneimittelmarktes: Markt, ja aber ...

Geschrieben am 31-05-2010

Berlin (ots) - Im heute in der Presse bekannt gewordenen
Diskussionsentwurf zur Reform des Arzneimittelmarktes wechseln sich
Licht und Schatten ab. Insbesondere die vorgesehene zentrale
Verhandlung mit dem Spitzenverband Bund in einer Monopolstellung
widerspricht dem Wettbewerbsgedanken im Gesundheitswesen. Positiv ist
zu bewerten, dass durch die Anwendung des Kartellrechts die ruinöse
Politik einiger Krankenkassen im Rabattvertragsgeschäft endlich so
gestaltet werden soll, dass ein nachhaltiger Preiswettbewerb
entstehen kann. Denn die Ausnutzung der Marktmacht, besonders der
AOKen, hat die standortgebundene Generikaproduktion an den Rand der
Existenzfähigkeit gebracht und fördert so die Bildung von
Anbieteroligopolen. Der brutale Preiswettbewerb im Generikamarkt ist
aber trotzdem nicht ausreichend entschärft. Auch unter diesen
Bedingungen bleibt der Preiskampf mit Produkten aus Billiglohnländern
ruinös. Der pharmazeutische Mittelstand in Deutschland ist und bleibt
in Gefahr. "Krankenkassen sollen auch untereinander im Wettbewerb
stehen. Einerseits wird richtigerweise das Kartellrecht im
Generikamarkt voll angewendet, andererseits wird bei innovativen
Arzneimitteln die Monopolstellung des Spitzenverbandes ausgenutzt.
Darunter hätten insbesondere kleine und mittlere pharmazeutische
Unternehmen zu leiden, die leicht an die Wand zu spielen wären. Das
widerspricht den Geboten der gleich langen Spieße und des fairen
Wettbewerbs", erklärt Dr. Bernd Wegener, Vorstandsvorsitzender des
BPI.

Mit der geplanten Frühbewertung des Nutzens eines Arzneimittels
verbinden sich viele Probleme. Denn es fehlt eine gesellschaftlich
anerkannte Definition des Nutzens und es ist nicht ausreichend
geklärt, wie mit Fehlbewertungen zu Lasten pharmazeutischer
Unternehmen umgegangen werden soll. "Die Ergebnisse der Frühbewertung
sind systembedingt mit einer Unsicherheit verbunden - für die es
Korrekturmöglichkeiten geben muss und die nicht dazu führen darf,
dass Arzneimitteln zum Schaden der betroffenen Patienten voreilig der
Nutzen abgesprochen wird. Wir haben Vorschläge gemacht, wie eine
Frühbewertung aussehen kann, um sowohl den Interessen der
Krankenversicherung als auch denen der Industrie gerecht zu werden",
so Wegener.

"Hier werden Vorentscheidungen mit erheblicher Tragweite für
Patienten und Gesellschaft getroffen: Wir erneuern deshalb unsere
Forderung, dass Vertreter der von der Krankheit real betroffene
Patienten beteiligt werden müssen. Das BMG darf sich zudem nicht aus
der Verantwortung stehlen und muss die Fachaufsicht übernehmen. Wir
brauchen für Entscheidungen von solcher Tragweite mehr Transparenz,
als bis dato vorgesehen", so Wegener.

Originaltext: BPI Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/21085
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_21085.rss2

Ansprechpartner:
Joachim Odenbach, Tel.: 030/27909-131, jodenbach@bpi.de


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