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Ärzte warnen vor staatlicher Einheitskasse mit Zuteilungsmedizin - BÄK und KBV: Gesetzespläne führen zur Demontage der PKV

Geschrieben am 24-08-2006

Berlin (ots) - Die Spitzenorganisationen der Ärzteschaft lehnen
die staatsmedizinischen Pläne des Bundesgesundheitsministeriums zur
Destabilisierung des bewährten dualen Krankenversicherungssystems
kategorisch ab. "Das Ministerium arbeitet weiterhin an der Zerstörung
der privaten Vollversicherung, um eine Verstaatlichung der
Krankenversicherung durchzusetzen. Denn trotz gegenteiliger
Behauptungen des BMG soll nach den aktuellen Plänen der Privaten
Krankenversicherung die Geschäftsgrundlage entzogen werden",
kommentierte Bundesärztekammer-Präsident Prof. Dr. Jörg-Dietrich
Hoppe die jetzt bekannt gewordenen Pläne zur Umwandlung der PKV in
eine "substitutive Krankenversicherung". "Offensichtlich sollen die
Versicherungssysteme auf niedrigem Niveau angeglichen werden. Deshalb
auch soll den privaten Krankenversicherern ein GKV-kompatibler
Basistarif mit Kontrahierungszwang und Verbot der Risikoprüfung
auferlegt werden. Das Zukunftsmodell einer auf Kapitaldeckung
basierenden Krankenversicherung wird demontiert, um den Weg frei zu
machen für eine staatlich kontrollierte Einheitszwangsversicherung
mit Zuteilungsmedizin und Abschaffung der Therapiefreiheit für
Patienten und Ärzte", kritisierte Hoppe.

Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
(KBV), Dr. Andreas Köhler, sagte: "Mit dem Gesetz wird nicht der
Wettbewerb zwischen den Systemen gestärkt, sondern der Wettbewerb zu
Lasten der PKV reglementiert. Die angedrohten Prämiensteigerungen von
bis zu 37 Prozent werden dann zwangsläufig zu dramatischen
Einsparungen auf Seiten der Ärzte und Krankenhäuser führen und viele
Ärzte in den Ruin treiben." Köhler forderte, die Unterfinanzierung in
der vertragsärztlichen Versorgung endlich zu beenden: "Die Budgets
müssen weg. Ob die Budgetierung wirklich abgeschafft wird, ist
allerdings immer noch unklar. Eine Kompensation durch die
privatärztliche Leistungserbringung würde - so viel scheint sicher zu
sein - wegfallen. Das wäre dann aber der Einstieg in den Ausstieg aus
der vertragsärztlichen Versorgung durch niedergelassene Ärztinnen und
Ärzte", sagte Köhler.

Die ärztlichen Spitzenorganisationen warnten die Regierung davor,
die Amtliche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) als Vergütungsgrundlage
für die privatärztliche Behandlung in Praxen und Krankenhäusern zur
Disposition zu stellen. "Die GOÄ muss als eigenständiges Bewertungs-
und Preissystem für ärztliche Leistungen weiterentwickelt werden,
weil sie keine rationierende Begrenzung der Leistungen kennt, wie sie
in der gesetzlichen Krankenversicherung längst üblich ist", sagten
Hoppe und Köhler übereinstimmend. Die ordnungspolitischen Funktionen
der GOÄ drohten aber verloren zu gehen, weil die politisch
Verantwortlichen seit über einem Jahrzehnt die notwendige
Aktualisierung des Gebührenverzeichnisses und die Angleichung an die
wirtschaftliche Entwicklung verschleppten. Die politische Antwort auf
diesen Reformbedarf der GOÄ dürfe nicht sein, das
GOÄ-Vergütungsniveau mit seinen Verwerfungen abzusenken und
freiberufliche Ärzte gesetzlich zu zwingen, zu einem unzumutbaren
Einheitshonorar zu behandeln. Dies würde die bestehende
Unterfinanzierung noch weiter verschärfen und den unverzichtbaren
Beitrag aus privatärztlicher Behandlung für Ärzte und Krankenhäuser
erheblich mindern. "Wir lehnen daher die geplanten Eingriffe in die
amtliche Gebührenordnung ebenso ab wie die vorgesehene Schwächung des
bewährten gegliederten Versicherungssystems. Die Unterfinanzierung
der gesetzlichen Krankenversicherung muss behoben werden. Dieses
Problem kann nicht durch Zerstörung der leistungsfähigen privaten
Krankenversicherung gelöst werden", erklärten die Spitzenvertreter
der Ärzteschaft.

Originaltext: Bundesärztekammer
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=9062
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_9062.rss2

BÄK, Pressestelle der deutschen Ärzteschaft, Tel. 030/40 04 56-700
KBV, Abt. Kommunikation, Tel. 030/40 05-2201


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