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Neue OZ: Kommentar zu Künstliche Befruchtung / Urteil

Geschrieben am 07-05-2010

Osnabrück (ots) - Mehr Klarheit

Die Richter in Neubrandenburg mussten eine schwere Entscheidung
treffen und zugleich juristisches Neuland betreten. Jetzt ist die
Rechtslage klar: Eine Klinik hat einer Witwe die eingefrorenen
befruchteten Eizellen auszuhändigen. Nicht allein der jungen Frau
hilft das Urteil des Oberlandesgerichts. Auch die Krankenhausleitung
weiß jetzt: Mit der Herausgabe der Eizellen macht sich die Klinik
nicht strafbar.

Wer jedoch meint, der Staat habe in derartigen Fällen nicht zu
bevormunden, er dürfe sich nicht in den starken Kinderwunsch der Frau
einmischen, macht es sich zu einfach. Denn die Richter mussten
abwägen und neben den Interessen der Witwe auch das Wohl ihres
möglichen Kindes in ihre Überlegungen einbeziehen.

Tatsache ist: Sollte es zur Geburt kommen, wird das Kind seinen
biologischen Vater niemals kennenlernen. Doch das passiert anderen
Kindern auch, die als Halbwaise oder ohne ihren Vater aufwachsen.
Außerdem ist zu vermuten, dass sich der Mann der Witwe auch für den
Fall seines Todes Nachwuchs gewünscht hat. Daher ist das Urteil
richtig. Doch es besteht Regelungsbedarf. So kann derzeit mit
eingefrorenen Samen- und Eizellen eine Generation übersprungen
werden. Sinnvoll wäre es, über eine Aufbewahrungsfrist wie in anderen
Ländern nachzudenken.

Originaltext: Neue Osnabrücker Zeitung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/58964
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_58964.rss2

Pressekontakt:
Neue Osnabrücker Zeitung
Redaktion

Telefon: 0541/310 207


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