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Götz: Reform sichert Arbeitsvermittlung mit kommunaler Kompetenz

Geschrieben am 06-05-2010

Berlin (ots) - Zur 1. Lesung der von den Fraktionen CDU/CSU, SPD
und FDP eingebrachten Gesetzentwürfe zur Änderung des Grundgesetzes
(Artikel 91e) und zur Weiterentwicklung der Organisation der
Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) erklärt der
kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Peter Götz
MdB:

Die bisherige erfolgreiche Arbeitsvermittlung aus einer Hand soll
in eine verfassungsgemäße Form überführt werden. Das ist eine
wichtige Voraussetzung für die Bewältigung der
Langzeitarbeitslosigkeit. Für die Arbeitsuchenden und ihre Familien
herrscht damit ebenso Klarheit und Sicherheit wie für die Mitarbeiter
in den Verwaltungen.

Mit der Organisationsreform stellen wir nicht nur sicher, dass die
Kommunen auch in Zukunft mit der Bundesarbeitsverwaltung in
gemeinsamen Einrichtungen zusammenwirken können. Auch die kommunale
Option wird auf eine zukunftsfeste verfassungsrechtliche Grundlage
gestellt.

Aus kommunaler Sicht ist die Ausweitung der Zahl der
Optionskommunen von 69 auf 110 von besonderer Bedeutung. Dies gibt
weiteren Landkreisen und kreisfreien Städten Gelegenheit zur
eigenverantwortlichen Wahrnehmung der Betreuung von
Langzeitarbeitslosen. Ihre Stärke liegt in der auf die örtlichen
Verhältnisse abgestimmten Hilfe.

Unser Ziel ist eine gleichberechtigte und partnerschaftliche
Zusammenarbeit von Kommunen und Bundesagentur für Arbeit vor Ort. Die
im christlich-liberalen Koalitionsvertrag beschriebene Kompetenz und
Erfahrung der Kommunen kommt so bestmöglich zum Tragen.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de


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