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Deutsche Umwelthilfe begrüßt rückwirkende Nachrüstförderung über 330 Euro von Rußpartikelfiltern für Autos und leichte Nutzfahrzeuge

Geschrieben am 04-05-2010

Berlin (ots) - Umwelt-, Finanz- und Wirtschaftsministerium haben
sich endlich auf die Fördermodalitäten für die
Partikelfilter-Nachrüstung geeinigt - Barförderung von 330 Euro für
den Einbau eines Partikelfilters in Pkw und erstmals leichte
Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen beschlossen - Pkw-Nachrüstung nun doch
rückwirkend für alle seit 1. Januar 2010 verbauten Filter

Berlin, 4. Mai 2010: Gute Nachrichten für die von Dieselruß
geplagten Bewohner der Innenstädte: Nach wochenlangem Gerangel
zwischen drei Bundesministerien über die genauen Fördermodalitäten
für die Dieselpartikelfilter-Nachrüstung wurde Ende vergangener Woche
eine Einigung erzielt. Für die Nachrüstung ihrer ungefilterten
Dieselfahrzeuge mit einem Dieselrußpartikelfilter gewährt die
Bundesregierung eine Barförderung von 330 Euro pro Fahrzeug. Während
diese Förderung für Privat-Pkw rückwirkend zum 1. Januar 2010 gelten
soll, erhalten die Halter von leichten Nutzfahrzeugen (bis 3,5 Tonnen
zulässigem Gesamtgewicht) diese Förderung allerdings erst für
Nachrüstungen, die nach Inkrafttreten der Regelung im Mai erfolgen.

Für das Haushaltsjahr 2010 stehen derzeit rund 66 Millionen Euro
zur Verfügung. Mit diesem Betrag können ca. 200.000 Dieselfahrzeuge
nachgerüstet werden. Die DUH zeigte sich über die leider um viele
Wochen verspätet gefundene Einigung erleichtert: "Erstmals wird der
bisher nicht nachvollziehbare Unterschied zwischen Pkw und oftmals
baugleichen Nutzfahrzeugen bei der Filterförderung aufgehoben.
Zukünftig erhält auch der Handwerker oder der Pizzabote einen
Zuschuss für die Abgasreinigung", sagte Jürgen Resch,
Bundesgeschäftsführer der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH). Kritik
äußert die DUH allerdings an der finanziellen Ausstattung des
Förderprogramms und der Einschränkung auf Nutzfahrzeuge bis 3,5
Tonnen. Es sei nicht nachvollziehbar, wenn ausgerechnet die
Nutzfahrzeuge zwischen 3,5 und 12 Tonnen keinen Zuschuss für die
Rußfilternachrüstung erhalten sollen.

Nach wochenlangen Verhandlungen haben sich das Wirtschafts-,
Finanz- und Umweltministerium auf die jetzige Regelung geeinigt. Mit
den rund 66 Millionen Euro verbleiben für dieses Jahr noch mehr als
100 Millionen Euro Einnahmen aus der Strafsteuer für ungefilterte
Diesel-Pkw. Bundesregierung und Bundestag hatten 2006 beschlossen,
die bis 2011 jährlich 150 - 200 Millionen Euro in die Staatskassen
fließenden Einnahmen aus dem Programm zweckgebunden für die
Rußfilter-Nachrüstförderung zu verwenden. Nach der Steuerschätzung
2010 in dieser Woche rechnet die DUH mit der exakten Summe, die für
dieses Jahr insgesamt beim Bundesfinanzminister eingehen wird. Nach
Auffassung der DUH sind diese Mittel wie 2006 beschlossen für weitere
Filternachrüstungen der mittelschweren Nutzfahrzeuge, Baumaschinen
und Diesel-Lokomotiven zu verwenden.

Anträge auf rückwirkende Erstattung der 330 Euro können beim
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) unter
(www.bafa.de/bafa/de/wirtschaftsfoerderung/pmsf/index.html) gestellt
werden.

Originaltext: Deutsche Umwelthilfe e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/22521
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_22521.rss2

Pressekontakt:
Jürgen Resch, Deutsche Umwelthilfe e. V. Bundesgeschäftsführer,
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin; Mobil: 0171 3649170, resch@duh.de

Ulrike Fokken, Sprecherin Politik & Presse, Deutsche Umwelthilfe
e.V., Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030 2400867-86, 0151
55017009, fokken@duh.de


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