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Kölner Stadt-Anzeiger: Keine Berufsunfähigkeitsversicherung nach Ritalin-Behandlung Diagnose in der Kindheit kann später zum Problem werden

Geschrieben am 04-05-2010

Köln (ots) - An der Aufmerksamkeitsstörung ADHS erkrankte Kinder
können es später schwer haben, eine Berufsunfähigkeitsversicherung
abzuschließen. Davor warnt die Verbraucherzentrale NRW in einem
Interview mit dem "Kölner Stadt-Anzeiger" (Dienstagsausgabe).

"Ein Problem ist, dass heute viele Kinder mit Ritalin behandelt
werden. Wenn sie als junge Erwachsene eine
Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen wollen, bekommen sie
keinen Vertrag", sagt Elke Weidenbach, Referentin für Versicherungen
der Verbraucherzentrale NRW. An schwerer ADHS leiden Schätzungen
zufolge zwei bis drei Prozent der Schulkinder in Deutschland. Da die
Versicherer bei ihren Gesundheitsprüfungen mindestens fünf, manchmal
aber auch zehn oder mehr Jahre rückwirkend abfragen, kann die
Behandlung in der Kindheit zum Problem werden.

Auch wer als Erwachsener eine Psychotherapie absolviert hat, kann
sich nur noch schwer gegen Berufsunfähigkeit versichern. "Nach einer
Therapie ist es sehr schwierig, einen Vertrag zu bekommen", sagte
Beate-Kathrin Bextermöller, Projektleiterin für
Berufsunfähigkeitsversicherungen der Stiftung Warentest. Die Tester
haben mehrfach Menschen beim Antragsverfahren begleitet, wer dabei
psychische Probleme angab, bekam meist keine Police.

Originaltext: Kölner Stadt-Anzeiger
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/66749
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_66749.rss2

Pressekontakt:
Kölner Stadt-Anzeiger
Politik-Redaktion
Telefon: +49 (0221)224 2444
ksta-produktion@mds.de


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