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Weichen stellen - Transparenz und Vorfahrt für Patienten / Arzneimittelreform: BPI zur frühen Nutzenbewertung

Geschrieben am 03-05-2010

Berlin (ots) - Das Bundeskabinett hat die "Eckpunkte" zur Reform
des Arzneimittelmarktes beschlossen, die strukturelle Reformen und
kurzfristige Sparmaßnamen umfassen. "Unsere Kritik an den schnellen
Sparmaßnahmen und den langsamer verfolgten wettbewerbsstärkenden
Reformen im Generikamarkt hält an", so Dr. Bernd Wegener,
Vorstandsvorsitzender des Bundesverbandes der Pharmazeutischen
Industrie (BPI). In den "Eckpunkten" wird eine frühe Nutzenbewertung
von Arzneimitteln kurz nach der Zulassung angekündigt. "Die frühe
Nutzenbewertung beinhaltet gesellschaftliche Wertentscheidungen und
wird zur entscheidenden Weichenstellung mit weitreichenden
Konsequenzen für Patienten und die pharmazeutische Industrie",
kommentiert Wegener. "Daher sind für die Frühbewertung die
Sicherstellung gesellschaftlicher Akzeptanz und Transparenz der
Bewertung durch G-BA und IQWiG sowie Planungssicherheit und
Beteiligung der Hersteller entscheidend - dazu hat der BPI konkrete
Vorschläge vorgelegt", so Wegener.

Die frühe Nutzenbewertung soll Arzneimittel mit bzw. ohne
Zusatznutzen unterscheiden und je nach Bewertung unterschiedlichen
Mechanismen der Erstattungspreisfindung zuordnen. Arzneimittel ohne
Zusatznutzen sollen direkt in das Festbetragssystem überführt werden.
Für Arzneimittel mit Zusatznutzen sind Verhandlungen mit dem
Spitzenverband Bund der Krankenkassen vorgesehen. Damit wird die
frühe Nutzenbewertung zur entscheidenden Weichenstellung für neue
Arzneimittel und die Zukunft von Innovationen im deutschen
Arzneimittelmarkt. Zum Zeitpunkt der Markteinführung stehen Daten zur
Wirksamkeit eines Arzneimittels zur Verfügung. Aussagen über deren
Nutzen im Versorgungsalltag bedürfen indikationsabhängig der Erhebung
weiterer Daten nach der Markteinführung.

"Die frühe Nutzenbewertung darf nicht im Widerspruch zu den
bereits erfolgten arzneimittelrechtlichen Bewertungen der
Zulassungsbehörden stehen und es muss akzeptiert werden, dass die
Ergebnisse der Frühbewertung systembedingt mit einer Unsicherheit
verbunden sind - für die es Korrekturmöglichkeiten geben muss und die
nicht dazu führen darf, dass Arzneimitteln zum Schaden der
betroffenen Patienten voreilig der Nutzen abgesprochen wird, so
Wegener.

"Hier werden Vorentscheidungen mit erheblicher Tragweite für
Patienten und Gesellschaft getroffen: Daher sind Vertreter der von
der Krankheit real betroffene Patienten zu beteiligen, eine
Fachaufsicht durch das BMG ist zu etablieren, die Beschlüsse sind
nachvollziehbar zu fassen und umfassend zu begründen, die Besetzung
der Gremien ist transparent zu machen und ein Appellationsverfahren
ist vorzusehen", so Wegener.

Die Positionspapiere sind unter www.bpi.de abrufbar.

Originaltext: BPI Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/21085
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_21085.rss2

Pressekontakt:
Michael Paxmann,
Tel. 030/27909-132
mpaxmann@bpi.de


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