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Gehb: Schutz vor Hobbyanwälten muss weiter gewährleistet sein

Geschrieben am 22-08-2006

Berlin (ots) - Zu dem Entwurf eines Rechtdienstleistungsgesetzes,
den das Bundeskabinett morgen verabschieden wird, erklärt der
rechtspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Jürgen
Gehb MdB:

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt vom Grundsatz her, dass mit
dem Rechtsdienstleistungsgesetz eine gesetzliche Neuregelung des
Rechtsberatungsrechts erfolgt. Das bisherige Rechtsberatungsgesetz
ist mittlerweile durch eine umfangreiche Rechtsprechung der
Bundesgerichte in Teilen derart modifiziert worden, dass eine
Neukonzeption notwendig geworden ist.

Oberste Maxime dieser Neukonzeption des Rechtsberatungsrechts wird
es sein, die hohe Qualität der Rechtsberatung in Deutschland für den
rechtsuchenden Bürger zu erhalten. Von daher ist es außerordentlich
begrüßenswert, dass sich die Bundesregierung in ihrem Gesetzentwurf
dazu bekennt, dass auch künftig qualifizierter und umfassender
Rechtsrat nur von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten erbracht
werden darf und nicht von Hobbyanwälten. Nur diese Berufsgruppe ist
sowohl von ihrer Ausbildung als auch aufgrund besonderer
berufsrechtlicher Anforderungen (Unabhängigkeit,
Verschwiegenheitspflicht, Haftungsregeln) her in der Lage, den
Erwartungen der Bürger in diesem Bereich gerecht zu werden. Es käme
schließlich auch niemand auf die Idee, im OP-Saal mit einem
Hobbyarzt, der eine Operation am offenen Herzen durchführen soll,
konfrontiert zu werden.

Soweit aufgrund der Rechtsprechung der Bundesgerichte gewisse
Öffnungen des anwaltlichen Beratungsmonopols notwendig sind, wird im
weiteren Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens intensiv und im
konstruktiven Dialog mit den Betroffenen geprüft werden, ob die
insoweit gefundenen Regelungen insbesondere unter dem Aspekt der
Qualitätssicherung angemessen und zielführend sind.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
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CDU/CSU - Bundestagsfraktion
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