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Weiß: Tariflicher Mindestlohn im Wachgewerbe schützt Beschäftigte und Betriebe

Geschrieben am 30-04-2010

Berlin (ots) - Die Tarifpartner im Wach- und Sicherheitsgewerbe
haben beantragt, den vereinbarten Mindestlohn-Tarifvertrag für
allgemeinverbindlich zu erklären. Hierzu erklärt der Vorsitzende der
Arbeitnehmergruppe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Peter Weiß MdB:

Von einem branchenbezogenen tariflichen Mindestlohn profitieren
die Beschäftigten des Wach- und Sicherheitsgewerbes und die
Unternehmen gleichermaßen. Die Beschäftigten haben Anspruch auf eine
angemessene Entlohnung. Zugleich wird gewährleistet, dass der
Wettbewerb zwischen hier ansässigen Unternehmen und solchen aus dem
benachbarten Ausland nach den in Deutschland geltenden Regeln
stattfindet. Konkurrenz zu Dumping-Bedingungen wird dadurch ein
Riegel vorgeschoben. Vor diesem Hintergrund sollte jetzt der
Tarifausschuss mit seiner Zustimmung den Weg frei machen für die
angestrebte Allgemeinverbindlichkeitserklärung.

Der Mindestlohn-Tarifvertrag sieht länderspezifische
Lohnuntergrenzen von mindestens 7,50 Euro im Jahr 2013 vor. Höhere
landestarifliche Regelungen bleiben gültig.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
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Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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