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DStGB und BayGT zur Unternehmensteuerreform: Kein Spielraum zur Entlastung der Wirtschaft - Gewerbesteuer unverzichtbar - Gemeinden bei Hartz IV dauerhaft entlasten

Geschrieben am 22-08-2006

Berlin (ots) - "Die Städte und Gemeinden sind offen für niedrigere
nominale Steuersätze im Zuge einer Unternehmensteuerreform. "Es muss
allerdings gewährleistet sein, dass die Leistungsfähigkeit der
Kommunen auch nach einer solchen Reform erhalten und ihre
Investitionskraft endlich gestärkt wird", sagten der Präsident des
Bayerischen Gemeindetags, Dr. Uwe Brandl, und der
Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebunds, Dr.
Gerd Landsberg, heute in München. "Wir sehen den politischen
Handlungsdruck, der sich aus den im internationalen Vergleich hohen
nominalen Unternehmensteuern ergibt, auch wenn die meisten
Unternehmen diese nominalen Steuersätze überhaupt nicht zahlen",
sagten Brandl und Landsberg weiter.

Angesichts der dramatischen Finanzsituation der Kommunen gebe es
jedoch keinen weiteren Spielraum für die Entlastung der Wirtschaft.
Die Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger will leistungsfähige Kommunen
und einen sozialen Staat. "Sozial kann der Staat aber nur sein, wenn
er seine eigene Finanzausstattung nicht immer weiter reduziert. Die
Gleichen, die heute die Entlastung der Wirtschaft fordern, verlangen
morgen mehr Bildung, mehr Integration, eine bessere Absicherung im
Alter und mehr Investitionen in Schulen und Forschung. Das
funktioniert nicht" sagte Brandl. Niedrigere Steuersätze müssen
deshalb durch eine breitere Bemessungsgrundlage und durch das Stopfen
von Steuerschlupflöchern weitgehend aufkommensneutral ausgeglichen
werden.

Die Gewerbesteuereinnahmen der Kommunen haben sich erfreulich
entwickelt und werden sich 2006 bundesweit auf 26,1 Mrd. Euro netto
erhöhen. Weniger gut hat sich der Gemeindeanteil an der
Einkommensteuer entwickelt, der auf niedrigem Niveau bei ca. 20,5
Mrd. Euro verharrt. Auch die Kassenkredite explodieren weiter und
werden bundesweit im Jahre 2006 auf über 26 Mrd. Euro ansteigen.

Dynamisch entwickeln sich bedauerlicherweise die Ausgaben der
Kommunen für soziale Leistungen. Lagen sie 2005 bei 35,5 Mrd. Euro,
so werden sie voraussichtlich 2006 - trotz der Entlastung bei Hartz
IV - auf 39, 4 Mrd. Euro gewachsen sein. Für eine Entwarnung bei den
kommunalen Finanzen gibt es also keinen Anlass.
Die Gewerbesteuer ist unverzichtbar für die Städte und Gemeinden.
"Die Behauptung, sie sei ein zentraler negativer Standortfaktor, ist
falsch. Sie ist nur ein Baustein im Rahmen unternehmerischer
Entscheidungen. Viel wichtiger sind eine gut ausgebaute Infrastruktur
und ein positives Lebensumfeld für die Mitarbeiter der Unternehmen.
Deswegen brauchen wir eine Verstärkung kommunaler Investitionen für
die Infrastruktur, um diesen wichtigen Standortvorteil für
Unternehmen zu erhalten und auszubauen" sagte Brandl.

Vor diesem Hintergrund wies Brandl darauf hin, dass der leichte
Überschuss der bayerischen Gemeinden im letzten Jahr trügerisch sei.
Entspanntes Zurücklehnen wäre völlig fehl am Platze, allenfalls
vorsichtiger Optimismus und ein leichtes Durchatmen sei angezeigt.
Eine große Zahl von Gemeinden, Märkten und Städten verzeichne keine
oder nur eine geringere Verbesserung auf der Einnahmeseite. 790
Gemeinden in Bayern seien letztes Jahr nicht in der Lage gewesen, die
vorgeschriebene Mindestzuführung vom Verwaltungs- zum
Vermögenshaushalt zu erwirtschaften. Dies zeige, wie dramatisch die
Finanzsituation in vielen Gemeinden sei.

"Der leichte Finanzierungsüberschuss in der Gesamtheit beruht in
erster Linie auf einem drastischen Rückgang der Investitionen", so
Präsident Brandl. Ein weiterer Abbau der kommunalen Leistungen aber
könne nicht die Lösung sein. In Bayern seien die Sozialausgaben
einerseits seit 1998 um 1 Mrd. Euro angestiegen. Im Gegenzug sind
allein innerhalb der letzten vier Jahre die Bauinvestitionen in
Bayern um ebenfalls 1 Mrd. Euro zurückgegangen. "Sollte diese
Entwicklung nicht gestoppt werden können, werden wir künftig
praktisch alles in Sozialleistungen stecken müssen." Die Verabredung
des Bayerischen Gemeindetags mit der Staatsregierung, gemeinsam dafür
zu sorgen, dass die den Kommunen durch Hartz IV zugesprochene
Entlastung in Höhe von 2,5 Mrd. Euro realisiert wird, sei bares Geld
wert.

Für Bayern fordert Brandl beim kommunalen Finanzausgleich eine
bessere Verteilungsgerechtigkeit und eine Vereinfachung des Systems
staatlicher Förderungen im Wege von Pauschalierungen.

In Hinblick auf die geplante Unternehmensteuerreform sind sich
DStGB und Gemeindetag einig, dass eine Ausweitung der
gewinnunabhängigen Elemente bei der Gewerbebesteuerung ein richtiger
Schritt in Richtung einer Verstetigung der gemeindlichen
Steuereinnahmen ist. Unternehmen müssten die von ihnen in Anspruch
genommen kommunalen Leistungen in guten wie in schlechten Zeiten
mitfinanzieren. Die Feuerwehr muss in jedem Fall fahren, wenn es im
Unternehmen brennt, egal ob es dem Unternehmen gut oder schlecht
geht. Der Bayerische Gemeindetag und der Deutsche Städte- und
Gemeindebund verwiesen dazu auf ein Argumentationspapier mit zehn
Argumenten für die Verbreiterung der Bemessungsgrundlage bei der
Gewerbesteuer.

Abschließend warnten Brandl und Landsberg davor, die
Unternehmensteuerreform wie auch die geplanten Änderungen bei Hartz
IV ohne die konsequente Einbindung der Kommunen als dritter föderaler
Ebene in Deutschland umzusetzen.

Das Zehnpunktepapier zur Gewerbesteuer und aktuelle
Finanzübersicht des DStGB findet sich unter www.dstgb.de

Originaltext: Deutscher Städte- u. Gemeindebund
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=53970
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_53970.rss2

Kontakt:

Franz-Reinhard Habbel
Sprecher des DStGB
Tel.: 030/77307-225
E-Mail: Franz-Reinhard.Habbel@dstgb.de
und:
Bayerischer Gemeindetag, Wilfried Schober, Pressesprecher, Tel.: 089
36000930 oder 0160 610 40 68


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