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Zwei Jahre Verbraucherinformationsgesetz:Deutsche Umwelthilfe fordert grundlegende Revision

Geschrieben am 28-04-2010

Berlin (ots) - Erfahrungen mit dem Verbraucherinformationsgesetz
bestätigen DUH-Kritik bei der Verabschiedung 2007 - Statt Transparenz
gegenüber den Bürgern schützt das Gesetz das Wirtschafts- und
Geheimhaltungsinteresse der Unternehmen -
Verbraucherschutzorganisation erwartet "Schönfärberei" im
bevorstehenden Erfahrungsbericht der Bundesregierung

Das vor zwei Jahren in Kraft getretene
Verbraucherinformationsgesetz (VIG) hat die vom damaligen
Verbraucherschutzminister Horst Seehofer (CSU) geweckten Hoffnungen
nicht erfüllt - im Gegenteil: Von einem "Durchbruch hin zu mehr
Information und Markttransparenz", wie vom heutigen bayerischen
Ministerpräsidenten seinerzeit versprochen, kann keine Rede sein.
Stattdessen wird Wirtschafts- und Geheimhaltungsinteressen von
Unternehmen beim Vollzug des Gesetzes weiterhin und regelmäßig
Vorrang gegeben - vor dem Bedürfnis der Verbraucherinnen und
Verbraucher nach zügiger und vollständiger Information. Das ist das
Fazit eines Erfahrungsberichts der Deutschen Umwelthilfe e. V. (DUH),
den DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch und die Rechtsanwältin und
Leiterin Klimaschutz und Energiewende der DUH, Cornelia Ziehm, heute
der Presse vorstellten.

"Was die damalige Bundesregierung euphorisch als ´Meilenstein für
den Verbraucherschutz´ feierte, hat sich im Behördenalltag faktisch
als Informationsverhinderungsgesetz erwiesen", sagte Resch.
Bürgerinnen und Bürger, die beispielsweise bei Lebensmittelskandalen
schnelle und präzise Aufklärung verlangten, würden regelmäßig
hingehalten, Fristen würden nicht eingehalten, Verantwortliche nicht
genannt und teils abschreckende Gebühren erhoben, selbst wenn die von
Antragstellern eingeforderten Informationen gar nicht geliefert
werden.

Für mehr Transparenz und einen tatsächlich effektiveren
Verbraucherschutz fordert die DUH nun von der Bundesregierung eine
grundlegende Revision des VIG. Nach Informationen der DUH will die
Regierung das Gesetz in ihrem zum 1. Mai fälligen Erfahrungsbericht
anscheinend als Erfolg feiern. "Wir fürchten, dass Schönfärberei
statt einer klaren Benennung der Defizite den Bericht bestimmen. Mit
der Realität, die die DUH zum Beispiel bei ihrem Versuch erlebt hat,
über die Kontamination von Getränken in Kartonverpackungen mit
Druckchemikalien aufzuklären, hätte das nichts zu tun. Wir brauchen
ein neues Verbraucherinformationsgesetz", sagte Resch.

Die schwarz-gelbe Bundesregierung sei offenbar entschlossen, auf
Grundlage des seit zwei Jahren geltenden VIG eine Politik
fortzusetzen, die dem Geheimhaltungsinteresse der Wirtschaft
systematisch Vorrang gibt - vor den Informations- und
Transparenzinteressen von Verbrauchern und Öffentlichkeit. Sie bewege
sich damit exakt in einer Tradition, die eigentlich mit dem VIG
endgültig hätte begraben werden sollen. Resch erinnerte als Beispiel
an jahrelange vergebliche Versuche der DUH - zunächst auf Grundlage
einer Vorläuferregelung des VIG, dann auf Basis des damals neuen
Gesetzes - konkrete Angaben über die Belastung von Obst- und
Gemüsesäften in Getränkekartons mit der Chemikalie ITX zu erlangen.
Die Daten waren schließlich erst nach einer Serie von
Gerichtsurteilen bis hin zum Bundesverwaltungsgericht und dann auch
nur nach weiteren Verzögerungen herausgegeben worden. Da waren die
kontaminierten Getränke längst durch die Kehlen der Konsumenten
entsorgt.

Die DUH und andere Verbraucherschutzorganisationen hatten während
des Gesetzgebungsverfahrens in den Jahren 2006 und 2007 vor dem
Hintergrund diverser Lebensmittel- und Gammelfleischskandale
eindringlich ein VIG eingefordert, das mit der
Geheimhaltungstradition bricht und den Informationsrechten
betroffener Bürger gegenüber den Interessen von
Wirtschaftsunternehmen deutlich mehr Gewicht verleiht. "Zwei Jahre
nach dem Inkrafttreten des Gesetzes haben sich unsere Befürchtungen
leider bestätigt. Das VIG ist Symbolpolitik, es schafft im Alltag
keine Transparenz. Der Verwaltung ermöglicht es ein Festhalten am
tradierten Amts- und Aktengeheimnis, Ross und Reiter werden so gut
wie nie genannt", erklärte Ziehm, die Autorin des
DUH-Erfahrungsberichts zum VIG.

Mit "zehn Forderungen für mehr Transparenz" legte Ziehm die
Vorstellungen der DUH für eine grundlegende Revision des VIG vor. In
dem Eckpunktekatalog enthalten ist unter anderem eine enge Definition
des Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses; eine gesetzliche
Klarstellung, dass amtliche Mess-, Analyse- und Kontrollergebnisse
keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind; eine
Begründungspflicht für Unternehmen im Hinblick auf das Vorliegen von
Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie ein Informationsanspruch
auch bei Vorliegen eines Betriebs- und Geschäftsgeheimnisses bei
Überwiegen des öffentlichen Interesses an der Bekanntgabe.
Schließlich müssen die Behörden nach Überzeugung der DUH bei
bestimmten Lebensmittelskandalen zur aktiven Information der
Verbraucherinnen und Verbraucher verpflichtet werden.

Das Hintergrundpapier "Zwei Jahre VIG - ein DUH-Erfahrungsbericht
finden Sie unter
http://www.duh.de/pressemitteilung.html?&tx_ttnews[tt_news]=2288

Originaltext: Deutsche Umwelthilfe e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/22521
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_22521.rss2

Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer, Hackescher Markt 4, 10178 Berlin
Mobil.: 0171 3649170, resch@duh.de

Dr. Cornelia Ziehm, Leiterin Klimaschutz und Energiewende, Hackescher
Markt 4, 10178 Berlin, Mobil: 0160 94182496, Tel.: 030 2400867-0,
Mail: ziehm@duh.de

Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik und Presse, Hackescher Markt 4,
10178 Berlin, Mobil: 0171 5660577, Tel.: 030 2400867-0, E-Mail:
rosenkranz@duh.de


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