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Rupprecht/Weinberg: Faire Prüfung im Ausland erworbener Qualifikationen

Geschrieben am 26-04-2010

Berlin (ots) - Anlässlich eines Fachgespräches der AG Bildung und
Forschung der CDU/CSU-Bundestagsfraktion über die Anerkennung
ausländischer Bildungsabschlüsse und Qualifikationen erklären der
bildungs- und forschungspolitische Sprecher Albert Rupprecht MdB
sowie der zuständige Berichterstatter Marcus Weinberg MdB:

Die Anerkennung von Bildungsleistungen gehört zur Wertschätzung,
die jedem Menschen gebührt. Deshalb wollen wir einen Rechtsanspruch
auf Prüfung und Bewertung im Ausland erworbener Qualifikationen. Wer
Ingenieur ist, soll auch eine Chance erhalten, als Ingenieur bei uns
arbeiten zu können. Eine der Ausbildung angemessene Tätigkeit darf
nicht an fehlender Transparenz des Abschlusses scheitern.

Dies könnten wir uns im Übrigen auch nicht leisten. Im Gegenteil:
Wenn wir unseren Wohlstand erhalten wollen, müssen wir alle
Qualifikationen nutzen, egal ob diese im In- oder Ausland erworben
wurden.

Deswegen wollen wir durch ein Anerkennungsgesetz die bisherigen
Verfahren bündeln und straffen. Jeder soll den Anspruch haben, in
überschaubarer Frist eine faire Bewertung seiner im Ausland
erworbenen Qualifikationen zu erhalten, die er auch als
Zugangsberechtigung für berufliche Fortbildung oder als tariflichen
Qualifizierungsnachweis verwenden kann.

An dem Fachgespräch "Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse
und Qualifikationen" nahmen Prof. Dr. Friedrich Esser, Zentralverband
des Deutschen Handwerks, Frau Dagmar Maur, Otto-Benecke-Stiftung,
Frau Dr. Barbara Dorn, Bundesvereinigung der Deutschen
Arbeitgeberverbände, Frau Barbara Buchal-Höver, Zentralstelle für
ausländisches Bildungswesen und Frau Ines Weihing von "Tür an Tür
Integrationsprojekte", teil.

Alle Beteiligten waren sich einig, dass die Potentiale
zugewanderter Fachkräfte und Akademiker noch stärker ausgeschöpft
werden müssen: Bestehende bürokratische Hürden, die zum Teil noch
nicht gegebene Vergleichbarkeit aller im Ausland erworbener
Abschlüsse sowie Informationsdefizite müssen beseitigt werden. Ein
entsprechendes Anerkennungsgesetz soll bereits ab dem kommenden Jahr
ein einheitliches und vereinfachtes Verfahren schaffen. Hinzu kommt
die Verbesserung von Nachqualifizierungsangeboten.

Endlich wird durch ein Gesetz ein verbindlicher Anspruch
geschaffen, der Behörden und Institutionen verpflichtet, innerhalb
von sechs Monaten ausländische Qualifikationen zu bewerten und
festzustellen. Wichtig ist, dass wir den Qualifikationen und dem
Know-how der Menschen, die zu uns kommen, mehr Wertschätzung
entgegenbringen. Die beruflichen Kompetenzen von Migrantinnen und
Migranten sollen allerdings auf hohem Niveau integriert werden: Es
darf nicht zu einer Absenkung der Qualität des deutschen
Bildungssystems kommen.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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