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Verfassungsklage gegen Mindestbesteuerung bei der Gewerbesteuer

Geschrieben am 26-04-2010

München (ots) - Der World Tax Service WTS sieht in der
Mindestbesteuerung bei der Gewerbesteuer eine Verfassungswidrigkeit
und hat Klage beim Finanzgericht München eingereicht. Mit einer
Entscheidung wird frühestens im Jahr 2011 gerechnet.

Obwohl eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts über ihre gesamte
Existenz hinweg einen Verlust erzielt hatte, wurde bei ihrer
Auflösung Gewerbesteuer in beträchtlichem Umfang festgesetzt. Die WTS
vertritt die Gesellschaft nun als Klägerin und hält die Festsetzung
einer Gewerbesteuer gemäß § 10a GewStG in der Fassung 2004 in diesem
Fall für einen potenziellen Verstoß gegen das objektive Nettoprinzip.
"Die Verluste, die vor der Festsetzung im Jahr 2006 angelaufen waren,
konnten nicht mehr voll verrechnet werden. Aus diesem Grund ist die
Mindestbesteuerung definitiv eine Substanzbesteuerung", so Peter
Jung, Steuerberater und Partner bei der WTS.

Die Klägerin hat berechtigte Hoffnung, Recht zu bekommen, denn
bereits im Beschluss vom 31. März 2008 (8 V 1588/08) hat das
Finanzgericht München Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der
Mindestbesteuerung geäußert. Weitere Unterstützung erhält die WTS
durch Prof. Dr. Joachim Lang, der 2004 ein Rechtsgutachten in diesem
Zusammenhang erstellte. Prof. Lang stellte fest, dass "die
Mindestbesteuerung aus juristischer Sicht als verfassungswidrig
einzustufen ist".

Hinweis für Redaktionen: Ein persönliches Interview mit Peter Jung
vermitteln wir Ihnen gerne kurzfristig.

Informationen zur WTS

Die WTS AG Steuerberatungsgesellschaft ist mit rund 400
Mitarbeitern an sechs inländischen Standorten und fünf
Tochtergesellschaften in China, Indien, Frankreich, der Schweiz und
den Niederlanden eine der größten Steuerberatungsgesellschaften
Deutschlands. Schwerpunkt der Tätigkeit der Gesellschaft ist die
Steuerberatung multinationaler Konzerne und großer international
tätiger mittelständischer Unternehmen. Die WTS ist eine reine
Steuerberatungsgesellschaft ohne Konfliktpotenzial zwischen
Wirtschaftsprüfungstätigkeit und Beratung. Mehr Informationen:
www.wts.de

Originaltext: WTS AG Steuerberatungsgesellschaft
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/66724
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_66724.rss2

Pressekontakt:
Kontakt Unternehmenskommunikation:
WTS AG Steuerberatungsgesellschaft
Dipl.Journ. Richard Tigges
M.A. Pol. Gabriele Felder
Thomas-Wimmer-Ring 1, 80539 München
Telefon: +49 (0)89 286 46-2223
Mobil: +49 (0)162 493 493 7
Telefax: +49 (0)89 286 46-2323
E-Mail: presse@wts.de


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