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Götz: Vereinfachung für kommunale Zukunftsinvestitionen

Geschrieben am 23-04-2010

Berlin (ots) - Zur 2./3. Lesung des Gesetzes zur Abschaffung des
Finanzplanungsrates und der darin enthaltenen Streichung des
summenbezogenen Zusätzlichkeitskriteriums im
Zukunftsinvestitionsgesetz (Konjunkturpaket II) erklärt der
kommunalpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter
Götz MdB:

Die Korrektur beim Zukunftsinvestitionsgesetz des Konjunkturpakets
II wird zu erheblichen administrativen Erleichterungen führen. Sie
entlastet Bund, Länder und Kommunen - sowie die Statistischen Ämter -
von unnötigem bürokratischem Aufwand.

Der Erfolg, über kommunale Investitionen zu einer Stabilisierung
der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung beizutragen, ist längst für
jeden sichtbar. Der gewünschte konjunkturelle Impuls des
Konjunkturpakets II ist nahezu erfüllt. Die gestern von der
christlich-liberalen Koalition verabschiedete kleine Korrektur im
Zukunftsinvestitionsgesetz ändert daran nichts, liegt jedoch im
Interesse der Städte, Gemeinden und Landkreise.

Die kommunalen Investitionsplanungen sind bereits soweit
fortgeschritten, dass bis zum 31. Dezember 2010 kaum mehr Änderungen
vorgenommen werden können. Mit der Streichung des sogenannten
statistischen bzw. summenbezogenen Zusätzlichkeitskriteriums werden
keine spürbaren nachteiligen gesamtwirtschaftlichen Effekte erwartet.
Schließlich bleibt das Kriterium der vorhabenbezogenen Zusätzlichkeit
erhalten.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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