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Barthle: Koalition beschließt Verbesserungen bei Hartz IV und beim Konjunkturpaket II

Geschrieben am 22-04-2010

Berlin (ots) - Anlässlich des gestrigen Beschlusses des
Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages über den Gesetzentwurf
zur Abschaffung des Finanzplanungsrates, der auch Änderungen weiterer
wichtiger Gesetze beinhaltet, erklärt der haushaltspolitische
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Norbert Barthle MdB:

Mit dem Gesetz zur Abschaffung des Finanzplanungsrates und zur
Übertragung der fortzuführenden Aufgaben auf den Stabilitätsrat, das
aufgrund der Neuregelung der Begrenzung der staatlichen
Neuverschuldung im Rahmen der Föderalismusreform II erforderlich
geworden ist, sind auf Antrag von Union und FDP in der gestrigen
Sitzung des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages auch zwei
weitere wichtige gesetzliche Änderungen beschlossen worden. Zum einen
wurde die Rechtsgrundlage für die im Urteil des
Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 geforderte
Härtefallregelung für Hartz IV-Empfänger geschaffen, zum anderen
wurde Ländern und Kommunen durch eine Änderung des
Zukunftsinvestitionsgesetzes die Inanspruchnahme von Finanzhilfen des
Bundes aus dem Konjunkturpaket II erleichtert.

Nachdem erst am Montag dieser Woche im Rahmen einer
Expertenanhörung bestätigt worden war, dass durch die von der
Koalition geplante Härtefallregelung der Regelungsauftrag des
Bundesverfassungsgerichts verfassungskonform umgesetzt würde,
beschloss der Haushaltsausschuss gestern bereits die entsprechende
Regelung. Damit haben Hartz IV-Empfänger neben den üblichen
Regelleistungen künftig zusätzlich Anspruch auf Leistungen für den
notwendigen Bedarf zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes. Mit dieser
Regelung werden Hartz IV-Empfänger noch in diesem Jahr mit bis zu 100
Millionen Euro zusätzlich unterstützt. Die Koalition ist damit
schnellstmöglich ihrer Verpflichtung nachgekommen, die notwendigen
Leistungen für Hartz IV-Empfänger bereitzustellen.

Mit der Änderung des Zukunftsinvestitionsgesetzes erleichtert die
Koalition Ländern und Kommunen Investitionen im Zusammenhang mit dem
Konjunkturpaket II. Bei den aus dem Konjunkturpaket II geförderten
Maßnahmen reicht es nunmehr aus, wenn das Vorhaben zusätzlich
erfolgt. Auf eine Erhöhung der Gesamtsumme der Investitionen wird
dagegen in Zukunft verzichtet. Damit kommt der Bund insbesondere
Ländern und Kommunen mit einer hohen Investitionsquote entgegen, die
sich durch die bisherige Regelung gezwungen sahen, neue Schulden
aufzunehmen, um das bisherige Investitionsniveau beizubehalten.
Dadurch bestand die Gefahr, dass nicht unbedingt notwendige
Investitionen getätigt und somit Haushaltsmittel unnötig vergeudet
werden. Nachdem Experten am Montag bestätigten, dass mit dieser
Lockerung keine spürbaren nachteiligen gesamtwirtschaftlichen Effekte
zu erwarten wären, hat die Koalition diese Änderung unverzüglich
beschlossen, damit die vom Bund bereitgestellten 10 Milliarden Euro
aus dem Konjunkturpaket II bei Ländern und Kommunen noch effizienter
und schneller eingesetzt werden können.

Die entsprechenden Regelungen sollen bereits heute auch vom
Deutschen Bundestag beschlossen werden. Mit dieser schnellstmöglichen
Verabschiedung des Gesetzespaketes tritt die Koalition auch bewusst
Spekulationen um eine mögliche Verzögerung der gesetzlichen
Änderungen entgegen.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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