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Kalb: Sonderausgabenabzug erhalten

Geschrieben am 21-04-2010

Berlin (ots) - Zur Forderung des Vorsitzenden des
wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministeriums der Finanzen,
Prof. Dr. Clemens Fuest, den Sonderausgabenabzug der Kirchensteuer
einzuschränken, erklärt der haushalts- und finanzpolitische Sprecher
der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Bartholomäus Kalb:

Eine Aufspaltung der Kirchensteuer in ein Beitrags- und ein
Spendenelement mit dem Ziel, lediglich das Spendenelement künftig als
Sonderausgabenabzug von der Einkommensteuer zuzulassen, lehnen wir
ab. Die Abzugsfähigkeit der Kirchensteuer als Sonderausgabe von der
Einkommensteuer hat lange Tradition im deutschen Einkommensteuerrecht
und sich bewährt. Der Abzug der Kirchensteuer ist zur Vermeidung
einer unzulässigen Doppelbelastung des Einkommens gerechtfertigt.

Nach Artikel 140 des Grundgesetzes in Verbindung mit Artikel 137
der Weimarer Verfassung sind die Kirchen als Körperschaften des
öffentlichen Rechts berechtigt, Steuern zu erheben. Es widerspricht
aber der Eigenschaft der Kirchensteuer als "echte" Steuer im Sinne
der Abgabenordnung, diese in einen Beitrags- und einen Spendenteil
aufzuspalten.

Wer die Abzugsfähigkeit von Spenden, Beiträgen für Verbände,
Parteien und Gewerkschaften als "viel zu großzügig" und "eher
schädlich" kritisiert, stellt die Erfolge bei der Stärkung des
bürgerschaftlichen Engagements in Frage. Das Gesetz zur Stärkung des
bürgerschaftlichen Engagements aus dem Jahr 2007 entlastet engagierte
Bürgerinnen und Bürger und setzt Anreize für ehrenamtliche Arbeit.
Diese Anreize helfen, Menschen für ehrenamtliche Aufgaben zu gewinnen
und sind daher nützlich und wichtig.

Originaltext: CSU-Landesgruppe
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/9535
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_9535.rss2

Pressekontakt:
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 - 5 21 38 / - 5 2427
Fax: 030 / 227 - 5 60 23


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