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BA: Gemeinsamer Arbeitgeberservice von Agenturen und Arbeitsgemeinschaften verbessert Chancen für Arbeitsuchende

Geschrieben am 21-08-2006

Nürnberg (ots) - Die Bundesagentur für Arbeit (BA) will zusammen
mit den Arbeitsgemeinschaften den Service für Arbeitgeber und damit
die Chancen für Arbeitsuchende weiter verbessern: Die bundesweit 178
Agenturen für Arbeit wollen daher gemeinsam mit den
Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) prüfen, inwieweit in den jeweiligen
Agenturbezirken ein gemeinsamer Arbeitgeberservice aufgebaut oder wie
bestehende Kooperationsmodelle weiterentwickelt werden können.

Die ARGEn aus Kommunen und Agenturen sind zuständig für die
Betreuung von Arbeitslosengeld II-Empfängern. Bislang haben Agenturen
und ARGEn in vielen Fällen keinen gemeinsamen Arbeitgeberservice, so
dass es für Unternehmen in einer Region meist zwei oder sogar noch
mehr Ansprechpartner auf Seiten der öffentlichen Arbeitsverwaltung
gibt.

Durch einen partnerschaftlich geführten, gemeinsamen
Arbeitgeberservice aus Agenturen und ARGEn sollen Arbeitgeber
zukünftig vor Ort nur noch einen Ansprechpartner haben und
vergleichbare Dienstleistungen aus einer Hand erhalten. Ziel ist,
Arbeitgebern eine passgenaue Vermittlung anzubieten sowie die
Kundenzufriedenheit dieser speziellen Zielgruppe zu erhöhen.
"Arbeitgeber erwarten von uns einen sehr guten Service mit möglichst
wenig Aufwand und Bürokratie", erklärte der für das operative
Geschäft zuständige BA-Vorstand Heinrich Alt. "Zufriedene Arbeitgeber
melden uns auch die nächste offene Stelle. Das hilft den Arbeitslosen
- mit einem gemeinsamen Arbeitgeberservice ist es e-gal, ob sie von
der Agentur oder ARGE betreut werden", betonte Alt.

Mit dem gemeinsamen Service kann nicht nur ein einheitlicher
Auftritt gegenüber Arbeitgebern geschaffen werden. Die öffentliche
Hand kann dadurch auch vorhandene Ressourcen bündeln und
Doppelstrukturen abbauen.

Der gemeinsame Arbeitgeberservice verbessert die Chancen für
Arbeitsuchende und erhöht die Transparenz am Arbeitsmarkt: Vermittler
von Agentur und ARGE greifen zukünftig auf denselben Stellenpool zu.
D.h. alle Stellen stehen allen Arbeitsuchenden gleichermaßen zur
Verfügung, unabhängig davon, ob sie Arbeitslosengeld,
Arbeitslosengeld II oder überhaupt keine Leistungen erhalten.

Empfänger von Arbeitslosengeld II werden von bundesweit 354
Arbeitsgemeinschaften aus Agenturen und Kommunen, 69 zugelassenen
kommunalen Trägern (Optionskommunen) sowie 19 Agenturen und Kommunen
in getrennter Trägerschaft betreut. Für Arbeitsuchende, die
Arbeitslosengeld I erhalten oder keinen Leistungsanspruch haben, sind
die Agenturen für Arbeit zuständig.

Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit
finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.

Originaltext: Bundesagentur für Arbeit (BA)
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=6776
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_6776.rss2

Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail: zentrale.presse@arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax: 0911/179-1487


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