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Grosse-Brömer/Harbarth: Keine Schlechterstellung von Kommunen bei der EU-Neuregelung von Zahlungsverzug

Geschrieben am 20-04-2010

Berlin (ots) - Die EU-Kommission plant die Neufassung einer
Richtlinie, die die Folgen des Zahlungsverzugs grundlegend ändern
würde. Dazu erklären der rechtspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Grosse-Brömer MdB, und der
zuständige Berichterstatter im Rechtsausschuss des Deutschen
Bundestages, Dr. Stephan Harbarth MdB:

Die Initiative der Europäischen Kommission zur Bekämpfung von
Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr ist grundsätzlich begrüßenswert.
Insbesondere die Kommunen dürfen dabei aber nicht unangemessen
benachteiligt werden.

Klar ist, dass wegen der derzeit herrschenden restriktiven
Kreditvergabe Schuldner gezwungen werden müssen, fällige Rechnungen
umgehend zu begleichen. Für das Funktionieren unserer Sozialen
Marktwirtschaft ist es unabdingbar, dass den Unternehmen -
insbesondere den kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) -
ausreichende Liquidität zur Verfügung steht.

Das angestrebte Ziel, Zahlungsverzug noch wirksamer zu bekämpfen,
darf indes nicht zu Lasten der Vertragsfreiheit gehen. Diese ist als
Ausdruck der allgemeinen Handlungsfreiheit grundgesetzlich geschützt.
So muss die individualvertragliche Vereinbarung von Zahlungsfristen
nach wie vor möglich bleiben.

Auch die von der Kommission geplante Einführung eines
Sonderprivatrechts für öffentliche Stellen begegnet grundlegenden
verfassungs- und rechtspolitischen Bedenken. So dürfen Kommunen und
andere öffentliche Stellen nicht durch besonders strenge Sanktionen
im Falle des Zahlungsverzugs gegenüber privaten Unternehmen
unangemessen benachteiligt werden. Der Kommissionsentwurf schießt
hier an einigen Stellen weit über das Ziel hinaus.

So ist nicht nachvollziehbar, weshalb öffentliche Stellen neben
den ohnehin schon nach geltendem Recht zu zahlenden Verzugszinsen
auch noch eine Pauschalentschädigung in Höhe von fünf Prozent der
Gesamtsumme leisten sollen. Und das unabhängig davon, ob sie einen
Tag oder eine lange Zeit im Verzug sind. Eine solche
Pauschalentschädigung ist abzulehnen. Sie ist nicht nur unangemessen,
sondern wäre auch eine nicht zu rechtfertigende Zusatzbelastung für
die Steuerzahler. Steuergelder sollten verantwortungsbewusst und
zukunftsorientiert eingesetzt und nicht für übertriebene
Strafzahlungen vergeudet werden.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird sich daher im Interesse der
kleinen und mittleren Unternehmen und der Steuerzahler für
Verbesserungen des Kommissionsentwurfs einsetzen.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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