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Gutes tun und Erbschaftssteuer sparen. Elisabeth Schulz* stiftet ihre Erbschaft der SOS-Kinderdorf-Stiftung zu

Geschrieben am 20-04-2010

München (ots) - Die Erbschaftssteuer sorgt in Politik und
Gesellschaft regelmäßig für Diskussionen. Das Thema wird in den
kommenden Jahren noch mehr an Bedeutung gewinnen, da die Zahl der
Erbschaften aufgrund des demografischen Wandels steigt.** Korrekturen
am Erbschaftssteuerrecht, wie zuletzt zum 1. Januar 2010, sind erste
Schritte zur Vereinfachung des Systems und zur Entlastung der Erben.
Was viele Menschen unabhängig davon nicht wissen: Man kann von der
Erbschaftssteuer gänzlich befreit werden. Überträgt man innerhalb von
24 Monaten nach dem Erbfall das selbst ererbte Vermögen an eine
gemeinnützige Stiftung, entfällt nach § 29 des
Erbschaftssteuergesetzes die Erbschaftssteuer bzw. wird diese
zurückerstattet.

Elisabeth Schulz freut sich, mit der gesamten Erbschaft zu helfen

Elisabeth Schulz hatte vor einiger Zeit von dieser Regelung
gehört. Als ihr langjähriger Lebensgefährte Anfang des Jahres
verstarb, stand für sie fest, mit dem Erbe etwas Gutes tun zu wollen.
Sie wollte sich aber nochmals versichern, dass diese Steuerbefreiung
weiterhin Gültigkeit hat. Im Gespräch mit Petra Träg,
Geschäftsführung SOS-Kinderdorf-Stiftung bekam sie die Bestätigung.
"Darüber bin ich natürlich sehr glücklich", erzählt Elisabeth Schulz.
"Schließlich kommt den Kindern und benachteiligten Menschen somit die
jeweilige Summe ungeschmälert zugute. Das wäre ganz im Sinne meines
Lebensgefährten gewesen." Sein Vermächtnis wird nun verschiedenen
gemeinnützigen Organisationen überlassen. Ein Teil davon geht auch an
die SOS-Kinderdorf-Stiftung. Elisabeth Schulz ist schon seit vielen
Jahren eng mit SOS-Kinderdorf verbunden. Sie spendete erstmals vor
knapp 50 Jahren an den SOS-Kinderdorf e.V., spielte damals sogar mit
dem Gedanken, SOS-Kinderdorf-Mutter zu werden. Seit Gründung der
SOS-Kinderdorf-Stiftung im Jahr 2003 ist sie Zustifterin. Denn sie
weiß, dass das Geld dort nachhaltig Jahr für Jahr Kindern,
Jugendlichen, Behinderten und Familien eine bessere Lebensperspektive
gibt.

* Name von der Redaktion geändert
**BBE-Branchenreport "Erbschaften", 2009

Über die SOS-Kinderdorf-Stiftung

Die SOS-Kinderdorf-Stiftung ist eine rechtlich eigenständige,
gemeinnützige Stiftung des bürgerlichen Rechts. Vor sieben Jahren
unter dem Dach des SOS-Kinderdorf e.V. gegründet, ist ihr Ziel, die
Arbeit des SOS-Kinderdorf e.V. im In- und Ausland zu unterstützen.
Die Mittel des Stiftungskapitals kommen damit den benachteiligten
Kindern und Jugendlichen sowie Menschen mit Behinderungen, die in den
SOS-Kinderdorf-Einrichtungen betreut werden zugute. Derzeit fördern
34 unselbstständige Stiftungen, die unter dem Dach der
SOS-Kinderdorf-Stiftung gegründet wurden, und über 370 Zustifter mit
ihrem Kapital nachhaltig die Projekte von SOS-Kinderdorf.

Originaltext: SOS-Kinderdorf-Stiftung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/71065
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_71065.rss2

Pressekontakt:
uschi vogg_PR
Klenzestraße 85
D-80469 München
fon: +49 89 20 20 86 97 - 1
mail: uvogg@uschivogg-pr.de


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