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EANS-Hauptversammlung: S&T System Integration&Technology Distribution AG / Einladung zur Hauptversammlung

Geschrieben am 20-04-2010


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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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S & T System Integration & Technology Distribution AG
Wien, FN 47292 y

Einladung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur 19.
ordentlichen Hauptversammlung der S & T System Integration &
Technology Distribution AG am Mittwoch, dem 19. Mai 2010, um 10.00
Uhr, in den Räumlichkeiten der Erste Group Bank AG, 1010 Wien,
Petersplatz 7/6. Stock.

Tagesordnung


1. Vorlage des Jahresabschlusses samt Lagebericht und Corporate
Governance-Bericht, des Konzernabschlusses samt Konzernlagebericht, des
Vorschlags für die Ergebnisverwendung und des vom Aufsichtsrat erstatteten
Berichts für das Geschäftsjahr 2009

2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzergebnisses

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands für
das Geschäftsjahr 2009

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats
für das Geschäftsjahr 2009

5. Beschlussfassung über die Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats


6. Wahl des Abschlussprüfers und Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2010

7. Beschlussfassung über die Änderung der Satzung, insbesondere zur
Anpassung an geänderte gesetzliche Bestimmungen - Aktienrechts-Änderungsgesetz
2009

8. Beschlussfassung über die ab 01.11.2010 bis 31.10.2012 gültige
Ermächtigung des Vorstands zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 65 Abs 1 Z 8 AktG
bis zu maximal 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft


9. Beschlussfassung über die Ermächtigung des Vorstands gemäß §
65 Abs 1b AktG ohne weiteren Beschluss der Hauptversammlung und unter
Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre mit Zustimmung des
Aufsichtsrats für die Wiederveräußerung der erworbenen eigenen Aktien
eine andere Art der Veräußerung als über die Börse oder durch ein
öffentliches Angebot zu beschließen

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Folgende Unterlagen liegen ab 28. April 2010 zur Einsicht der
Aktionäre in den Geschäftsräumen am Sitz der Gesellschaft 1110 Wien,
Geiselbergstraße 17-19/Stiege 3, Abteilung Investor Relations, Mag.
Michael Dvorak, auf:


• Jahresabschluss mit Lagebericht,
• Corporate Governance-Bericht,
• Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
• Vorschlag für die Verwendung des Bilanzergebnisses,
jeweils für das Geschäftsjahr 2009;
• Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten 2 - 9,
• Bericht des Vorstands zu TOP 8 Erwerb eigener Aktien,
• Satzung unter Ersichtlichmachung der vorgeschlagenen Änderungen.


Diese Unterlagen, sowie der vollständige Text dieser Einberufung und
das Formular für die Erteilung und den Widerruf einer Vollmacht gemäß
§ 114 AktG, sind ab 28. April 2010 außerdem im Internet http://www.sn
t-world.com/investors/annual_general_meetings/2010/70325.de.php
zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen.

HINWEIS AUF DIE RECHTE DER AKTIONÄRE GEM. §§ 109, 110 UND 118 AKTG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und
die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser
Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte
auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt
gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am
28. April 2010 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 1110
Wien, Geiselbergstraße 17-19/Stiege 3, Mag. Dagmar Lukanec, Group
Legal Counsel, zugeht. Jedem so beantragten Tagesordnungspunkt muss
ein Beschlussvorschlag samt Begründung beiliegen. Zum Nachweis der
Aktionärseigenschaft genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die
Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt
wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei
Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum
Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben
Tage sein darf. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die
Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung
verwiesen.

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1 % des Grundkapitals erreichen,
können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass
diese Vorschläge samt Begründung und einer allfälligen Stellungnahme
des Vorstands oder des Aufsichtsrats auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Textform spätestens am 07. Mai 2010 der Gesellschaft entweder per
Telefax an +43 (0)1 8900 500-54 oder an 1110 Wien, Geiselbergstraße
17-19/Stiege 3, Mag. Dagmar Lukanec, Group Legal Counsel, zugeht. Für
den Nachweis der Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses
Aktionärsrechtes genügt bei depotverwahrten Inhaberaktien die Vorlage
einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die zum Zeitpunkt der
Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben Tage sein darf.
Hinsichtlich der übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird
auf die Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.
Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder
einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen,
oder ihre Erteilung strafbar wäre.

Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen
zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung
in Textform an die Gesellschaft übermittelt werden, entweder per
Telefax an +43 (0)1 8900 500-54 oder an 1110 Wien, Geiselbergstraße
17-19/Stiege 3, Mag. Dagmar Lukanec, Group Legal Counsel.

Weitergehende Informationen über diese Rechte der Aktionäre nach den
§§ 109, 110 und 118 AktG sind ab sofort auf der Internetseite der
Gesellschaft http://www.snt-world.com/investors/annual_general_meetin
gs/2010/70325.de.php zugänglich.

NACHWEISSTICHTAG UND TEILNAHME AN DER HAUPTVERSAMMLUNG

Aufgrund der Änderungen des AktG durch das
Aktienrechts-Änderungsgesetz 2009 finden die Bestimmungen der Satzung
über die Einberufung der Hauptversammlung, der Hinterlegung der
Aktien für die und die Teilnahme- und Stimmberechtigung an der
Hauptversammlung keine Anwendung. Die Berechtigung zur Teilnahme an
der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts und der übrigen
Aktionärsrechte, die im Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen
sind, richtet sich nach dem Anteilsbesitz am Ende des 09. Mai 2010
(Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an
diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Depotverwahrte Inhaberaktien

Bei depotverwahrten Inhaberaktien genügt für den Nachweis des
Anteilsbesitzes am Nachweisstichtag eine Depotbestätigung gemäß § 10a
AktG, die der Gesellschaft spätestens am 14. Mai 2010 ausschließlich
unter einer der nachgenannten Adressen zu gehen muss:

Per Post S & T System Integration & Technology Distribution AG


z.H. Mag. Dagmar Lukanec
Group Legal Counsel
Geiselbergstraße 17-19/Stiege 3
1110 Wien


Per Telefax +43 (1) 8900 500 - 54

Depotbestätigung gem. § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz
in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in
einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende
Angaben zu enthalten:


• Angaben über den Aussteller: Name/Firma und Anschrift oder eines im
Verkehr zwischen Kreditinstituten gebräuchlichen Codes (SWIFT-Code),
• Angaben über den Aktionär: Name/Firma, Anschrift, Geburtsdatum bei
natürlichen Personen, gegebenenfalls Register und Registernummer bei
juristischen Personen,
• Angaben über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs bzw. bei
Nennbetragsaktien zudem der Nennbetrag, sowie bei mehreren Aktiengattungen, die
Bezeichnung der Gattung oder die international gebräuchliche
Wertpapierkenn-nummer;
• Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung,
• Zeitpunkt auf den sich die Depotbestätigung bezieht.


Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf
den oben genannten Nachweisstichtag 09. Mai 2010 beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer
Sprache entgegengenommen.

Die Aktionäre werden durch eine Anmeldung zur Hauptversammlung bzw.
durch Übermittlung einer Depotbestätigung nicht blockiert; Aktionäre
können deshalb über ihre Aktien auch nach erfolgter Anmeldung bzw.
Übermittlung einer Depotbestätigung weiterhin frei verfügen.

VERTRETUNG DURCH BEVOLLMÄCHTIGTE

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des
Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie
der Aktionär hat, den er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder
einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch
mehrere Personen bevollmächtigt werden können. Die Vollmacht muss der
Gesellschaft ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen
zugehen:

Per Post S & T System Integration & Technology Distribution AG


z.H. Mag. Dagmar Lukanec
Group Legal Counsel
Geiselbergstraße 17-19/Stiege 3
1110 Wien


Per Telefax +43 (1) 8900 500 - 54

Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung
am Versammlungsort

Ein Vollmachtsformular und ein Formular für den Widerruf der
Vollmacht werden auf Verlangen zugesandt und sind auf der
Internetseite der Gesellschaft unter http://www.snt-world.com/investo
rs/annual_general_meetings/2010/70325.de.php abrufbar.

Sofern die Vollmacht nicht am Tag der Hauptversammlung bei der
Registrierung persönlich übergeben wird, hat die Vollmacht spätestens
am 18. Mai 2010 bis 16.00 Uhr bei der Gesellschaft einzulangen.

Die vorstehenden Vorschriften über die Erteilung der Vollmacht gelten
sinngemäß für den Widerruf der Vollmacht.

Die Erteilung von Vollmachten an Mitglieder des Vorstands oder des
Aufsichtsrats ist ausgeschlossen.

Ausschluss von SWIFT

Gemäß § 262 Abs. 20 AktG wird hiermit festgelegt, dass die
Gesellschaft Depotbestätigungen und Erklärungen gemäß § 114 Abs. 1
vierter Satz AktG entgegen § 10a Abs. 3 zweiter Satz AktG nicht über
ein international verbreitetes, besonders gesichertes
Kommunikationsnetz der Kreditinstitute, dessen Teilnehmer eindeutig
identifiziert werden können, entgegennimmt. Gesamtzahl der Aktien und
Zwischenscheine

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das
Grundkapital der Gesellschaft in Nominale von EUR 7.170.034,
eingeteilt in 3.585.017 Stückaktien. Jede Aktie gewährt eine Stimme.
Die Gesellschaft hält im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung 20.286 eigene Aktien. Hieraus stehen ihr keine
Rechte zu. Die Gesamtzahl der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien
beträgt im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung 3.564.731.

Um einen reibungslosen Ablauf der Eingangskontrolle zu ermöglichen,
werden die Aktionäre gebeten, sich rechtzeitig vor Beginn der
Hauptversammlung am Ort derselben einzufinden. Die Aktionärinnen und
Aktionäre werden gebeten einen amtlichen, gültigen Lichtbildausweis
mitzubringen.

Der Einlass zur Behebung der Stimmkarten beginnt ab 09.00 Uhr.

Wien, im April 2010

Der Vorstand


Ende der Mitteilung euro adhoc
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ots Originaltext: S&T System Integration & Technology Distribution AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de

Rückfragehinweis:

Mag. Michael Dvorak

Head of Investor Relations

T: +43 1 367 80 88 1020

Mobil: +43 664 60191 1020

michael.dvorak@snt-world.com

www.snt-world.com

Branche: Informationstechnik
ISIN: AT0000905351
WKN:
Index: WBI, ATX Prime
Börsen: Wien / Amtlicher Handel


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