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Märkische Oderzeitung: Die Märkische Oderzeitung Frankfurt (Oder) kommentiert das "Ossi"-Urteil (Freitagausgabe)

Geschrieben am 15-04-2010

Frankfurt/Oder (ots) - Ein (schlechter) Witz

Das Grundgesetz ist klar: Niemand darf wegen seines Geschlechtes,
seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat etc.
benachteiligt oder bevorzugt werden. Das heißt natürlich umgekehrt:
Es gibt tausend andere Gründe, weswegen z. B. ein Bewerber für eine
Arbeitsstelle abgelehnt werden kann.

Der eine Arbeitgeber mag keine Frauen, ein anderer nimmt nur
Verheiratete, ein Dritter keine Über -40-Jährigen. Callcenter mögen
keine Sachsen! Und wie oft hört man: Der ist ja nicht mal von hier.
Ein dickes Fell ist da nicht verkehrt. Dass ein Gericht aber prüfen
muss, ob "Ossi" eine Ethnie und daher im Sinne des Grundgesetzes als
Ausschlussgrund verboten ist, ist ein Witz. +++

Originaltext: Märkische Oderzeitung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/55506
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Pressekontakt:
Märkische Oderzeitung
CvD

Telefon: 0335/5530 563
cvd@moz.de


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