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Deutsche Umwelthilfe fordert die Bundesregierung auf, einen Biotopverbund zur Erhaltung der biologischen Vielfalt einzurichten

Geschrieben am 08-04-2010

Berlin (ots) - DUH-Umfrage in den Ländern offenbart gravierende
Defizite - viele Länder setzen gesetzliche Vorgabe zur Schaffung von
Biotopverbünden nicht um - DUH fordert von Ministerpräsidenten, Abbau
ihrer Naturschutzverwaltungen zu stoppen

Eine erschreckende Nachlässigkeit bei der Vernetzung von Biotopen
hat die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) in einer Befragung der Länder
festgestellt. So hat die überwiegende Zahl der Bundesländer die
bereits seit acht Jahren im Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
verankerte Vorgabe, auf zehn Prozent der Landesfläche einen
Biotopverbund zu schaffen, nicht oder nur unzureichend umgesetzt.
Dabei wäre die Vernetzung von Biotopen gerade in einem dicht
besiedelten Land wie Deutschland eines der wirksamsten Instrumente
gegen das Artensterben. "Die Mehrzahl der Länder missachtet seit
Jahren das Bundesnaturschutzgesetz und die Bundesregierung schaut
tatenlos zu", sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Rainer Baake.

"Das für den 13. April angekündigte "Bundesprogramm
Wiedervernetzung" ist leider ein viel zu kleiner Schritt des
Bundesumweltministers in die richtige Richtung", kritisierte Baake.
"Viel wichtiger wäre es, die Konsequenzen aus der Untätigkeit der
Länder zu ziehen und diesen eine bundesweite Biotopverbundplanung
vorzugeben. Anders ist der Verlust an biologischer Vielfalt in
Deutschland nicht aufzuhalten."

Die Regierung unter Kanzlerin Angela Merkel hat in ihrer
"Nationalen Strategie zur Biologischen Vielfalt" selbst festgestellt:
"Die Ausweisung ausreichend großer Schutzgebiete und deren Vernetzung
zu funktional zusammenhängenden Biotopverbundsystemen ist für die
Erhaltung der biologischen Vielfalt von zentraler Bedeutung."

Baake erinnerte daran, dass das Grundgesetz dem Bund seit der
Föderalismusreform die sog. konkurrierende Gesetzgebungskompetenz für
Naturschutz und Raumordnung zuspricht. Für die Einrichtung eines
Biotopverbundes könnte die Bundesregierung zwei Wege wählen, z. B.
indem sie das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) ändert. Der Bund
kann den Ländern ein bundesweites Netz verbundener Biotope vorgeben,
das mindestens 10 Prozent der Fläche eines jeden Landes umfasst und
in der Anlage zum BNatSchG in einer Karte dargestellt wird. Der Bund
kann die Länder verpflichten, diesen Biotopverbund innerhalb einer
Frist von z. B. vier Jahren rechtlich zu sichern.

Die zweite Möglichkeit besteht darin, dass der Bund (gemäß § 17
Abs. 1 in Verbindung mit § 2 Abs. 2 Ziffer 6 Sätze 1 und 4 des
Bundes-Raumordnungsgesetzes) einen Raumordnungsplan zur
Konkretisierung der Erfordernisse des Biotopverbundes erlässt. Dieser
Weg bedürfte nicht einmal eines Gesetzgebungsverfahrens.

Bei beiden Wegen wären die Länder bei der Planung zu beteiligen,
der Bund würde allerdings "das Heft in die Hand nehmen". Ein
bundesweiter Biotopverbund ist eines der wichtigsten Ziele der
nationalen Strategie zur Erhaltung der biologischen Vielfalt, denn
die verbliebenen naturnahen Lebensräume sind für viele Arten zu klein
(siehe Hintergrund). Doch wird dieses Ziel in Folge der weitgehenden
Untätigkeit der Länder klar verfehlt werden. "Die qualifizierte
Umsetzung des Biotopverbunds ist ein wesentlicher, wenn nicht sogar
der wichtigste Faktor zur Erhaltung der biologischen Vielfalt in
Deutschland und damit der Natur unserer Heimat", sagte der Leiter
Naturschutz der DUH, Ulrich Stöcker. "Nur wenn der Austausch zwischen
den Arten über ein bundesweites Biotopverbundsystem gesichert ist,
werden wir es schaffen, seltene Tier- und Pflanzenarten gerade auch
angesichts der Herausforderungen des Klimawandels zu erhalten."

Die DUH hatte Mitte Februar die für Naturschutz zuständigen
Ministerien und Senatsverwaltungen zum "Stand des Biotopverbunds" in
ihren jeweiligen Ländern schriftlich befragt. Die Ergebnisse dieser
Befragung zeigen dringenden Handlungsbedarf. So hatte Niedersachsen
acht Jahre lang nicht einmal die Vorgaben des BNatSchG von 2002 zum
Biotopverbund in Landesrecht umgesetzt und dies erst in diesem
Frühjahr nachgeholt. Dementsprechend fragwürdig ist die dortige
Planung des Biotopverbundes, denn sie entspricht fast exakt den
Flächen, die Niedersachsen für das Schutzgebietsnetz Natura 2000
gemeldet hat. Das heißt, dass Niedersachsen praktisch noch keinerlei
Verbindungselemente in die Planung aufgenommen hat, sondern bisher
ausschließlich über Kernflächen für ein nicht einmal begonnenes
Verbundnetz verfügt.

Zwar gibt es auch positive Beispiele wie das Saarland oder
Sachsen-Anhalt, die zum Teil eigene Konzepte erarbeiten und
umfangreich Flächen in ihre Biotopverbundplanung einbeziehen. Dennoch
wird deutlich, dass ein Großteil der Bundesländer die gesetzlich
verankerte Bundesvorgabe zum Biotopverbund kaum vollzieht.

So verfügen Baden-Württemberg, Thüringen, Sachsen, Niedersachsen
und Hamburg bis heute über keine eigene Biotopverbundplanung. Als
Ursache nennt Baden-Württemberg "personelle Engpässe im Zusammenhang
mit der Umsetzung von Natura 2000" und räumt damit den fehlenden
Vollzug gesetzlicher Pflichtaufgaben selbst ein.

Doch dies ist beileibe kein Einzelfall, wie das Umwelt-Magazin
Zeo2 in seiner neuesten Ausgabe berichtet. Vielmehr erfolgte in
einigen Ländern unter dem Zeichen des Bürokratieabbaus ein massiver
und teilweise sogar überproportionaler Stellenabbau in der
Naturschutzverwaltung. Im Ergebnis ist kaum noch qualifiziertes
Personal vorhanden und die verbliebenen Mitarbeiter sind mit den
zahlreichen Aufgaben oft überfordert.

Die Überforderung der zuständigen Landesministerien wird in den
Ländern Nordrhein-Westfalen, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern
auch daran deutlich, dass diese trotz Erinnerungsmitteilungen auch in
sieben Wochen nicht in der Lage waren, die von der DUH gestellten
Fragen zu beantworten - obwohl sie nach ihren
Umweltinformationsgesetzen zur Beantwortung innerhalb von vier Wochen
verpflichtet sind.

"Die Ministerpräsidenten der Länder fordere ich auf, diesen
Personalabbau unverzüglich zu stoppen", erklärte Baake.

Einen ausführlichen Hintergrundtext zum Biotopverbund und den
rechtlichen Voraussetzungen dafür finden Sie unter

http://www.duh.de/pressemitteilung.html?&tx_ttnews[tt_news]=2270

Originaltext: Deutsche Umwelthilfe e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/22521
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_22521.rss2

Pressekontakt:
Rainer Baake, Bundesgeschäftsführer, Deutsche Umwelthilfe e.V.,
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030 2400867-15,
Mobil: 0151 55016943, Mail: baake@duh.de

Ulrich Stöcker, Leiter Naturschutz, Deutsche Umwelthilfe e.V.,
Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030 2400867-81,
Mobil: 0160-8950556, Mail: stoecker@duh.de

Ulrike Fokken, Sprecherin Politik & Presse, Deutsche Umwelthilfe
e.V., Hackescher Markt 4, 10178 Berlin, Tel.: 030 2400867-86,
Mobil: 0151 55017009, Mail: fokken@duh.de


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