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Bleser: Tierschutzbestimmungen gelten auch für Schlachthöfe

Geschrieben am 07-04-2010

Berlin (ots) - Zu den aktuellen Berichten über Fehlbetäubungsraten
in deutschen Schlachthöfen erklärt der Vorsitzende der Arbeitsgruppe
Ernährung, Landwirt¬schaft und Verbraucherschutz der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Bleser MdB:

Deutschland gehört zu den EU-Staaten mit den höchsten Tierschutz-
und Tierhaltungsstandards. Gerade die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat
sich in den vergangenen Jahren immer wieder für eine Verbesserung der
Rechtslage eingesetzt. Meldungen über Missstände in Schlachtbetrieben
nehmen wir daher sehr ernst und gehen diesen auf den Grund. Wir
werden uns von den entsprechenden Behörden Informationen, z.B. zur
Entwicklung der Zahl der fehlerhaften Betäubungen einfordern. Die
Bestimmungen des Tierschutzes sind eindeutig: Tiere dürfen nicht
unnötig gequält werden!

Einen Zusammenhang zwischen der zunehmenden Konzentration im
Schlachthofsektor und vermeintlich steigender Zahlen von
Fehlbetäubungen zu konstruieren, ist dabei zu einfach gedacht.
Hochmoderne, große Schlachthöfe sind durchaus in der Lage, die Tiere
gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu töten, zu schlachten und zu
zerlegen. Dies muss aber auch von den zuständigen Stellen
kontrolliert werden. Die tierschutzgerechte Schlachtung ist auch im
eigenen Interesse der Unternehmen: Denn Tiere, die nicht
ordnungsgemäß behandelt werden, liefern auch eine schlechtere
Produktqualität.

Auch der Verbraucher kann mit mehr Bewusstsein für den Preis der
Qualität von Lebensmitteln auch einen Beitrag für mehr Tierschutz bei
der Schlachtung leisten.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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