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Lebenshilfe lehnt fremdnützige Forschung an nichteinwilligungsfähigen Menschen ab - Bundesvereinigung nimmt Stellung zu einem neuen "Leitfadenentwurf des Europarats" für Mitglieder von Ethikkommission

Geschrieben am 07-04-2010

Berlin (ots) - Der Europarat hat vor kurzem einen neuen Leitfaden
für Mitglieder von Ethikkommissionen vorgeschlagen. Diese
Kommissionen begutachten Forschungsvorhaben. Basis für den neuen
Leitfaden war die so genannte Bioethikkonvention, die in anderen
europäischen Ländern gilt, aber nicht in Deutschland. Sie regelt das
Abwägen zwischen dem Schutz des Einzelnen und biomedizinischen
Forschungsinteressen.

Die Bundesvereinigung Lebenshilfe hat jetzt zu dem Leitfaden
Stellung genommen. Sie lehnt weiterhin die fremdnützige Forschung an
Menschen, die geistig so stark behindert sind, dass sie nicht aus
freien Stücken einwilligen können, ab.

Schon 1998 stritten Experten in Deutschland intensiv über die
Frage, ob die Bundesrepublik die Bioethikkonvention unterzeichnen
solle. Die Bundesvereinigung Lebenshilfe hatte sich bereits damals
neben zahlreichen anderen Organisationen entschieden gegen die
Unterzeichnung gewandt, weil die Konvention die fremdnützige
Forschung an nichteinwilligungsfähigen Menschen unter bestimmten
Umständen erlauben wollte. Aufgrund der zahlreichen Proteste hat die
Bundesregierung diese Konvention bis heute nicht unterzeichnet.

Da auch der neue Leitfaden davon ausgeht, dass
Nichteinwilligungsfähige fremdnütziger Forschung ausgesetzt werden,
hat die Bundesvereinigung Lebenshilfe ihre Stellungnahme bekräftigt.
"Menschen mit schwerer geistiger Behinderung müssen den gleichen
Schutz ihrer Rechte erfahren wie Menschen ohne Behinderung", so
Robert Antretter, Bundesvorsitzender der Lebenshilfe. Er verwies auf
die UN-Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderungen, die
seit einem Jahr in Deutschland geltendes Recht ist. Sie verbietet in
den Artikeln 12 und 15 eine Forschung an Menschen, die hierfür nicht
ihre freie und informierte Zustimmung geben können.

Originaltext: Bundesvereinigung Lebenshilfe
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/59287
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_59287.rss2

Pressekontakt:
Bundesvereinigung Lebenshilfe
für Menschen mit geistiger Behinderung e.V.
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Telefon 030 / 20 64 11-141, Fax -241
E-Mail: kerstin.heidecke@lebenshilfe.de


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