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Rheinische Post: Justizministerin will auch Rechtsanwälte vor Abhörmaßnahmen schützen/ Kronzeugenregel soll eingeschränkt werden

Geschrieben am 31-03-2010

Düsseldorf (ots) - Bundesjustizministerin Sabine
Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) legt heute im Bundeskabinett einen
Gesetzentwurf zur Korrektur des BKA-Gesetzes vor, mit dem der
absolute Schutz vor Abhörmaßnahmen auf Rechtsanwälte ausgeweitet
wird. "Wir werden Strafverteidiger und Rechtsanwälte gleichstellen",
sagte Leutheusser-Schnarrenberger der in Düsseldorf erscheinenden
"Rheinischen Post" (Mittwochsausgabe). Das Vertrauen zwischen Anwalt
und Mandant sei "in beiden Fällen gleichermaßen gegeben und muss
umfassend geschützt werden", so die Ministerin. "Eine
unterschiedliche Behandlung würde diesen Vertrauensschutz
untergraben, weil viele Rechtsgebiete eng mit strafrechtlichen Fragen
verwoben sind".
Außerdem will die Justizministerin die Kronzeugenregelung im
Strafrecht stutzen. "Wir wollen die Kronzeugenregelung wieder auf ein
rechtsstaatliches Maß beschränken", sagte
Leutheusser-Schnarrenberger. Nur jemand, der stichhaltige Hinweise
zur Aufklärung einer Tat mache, die mit seiner eigenen strafrechtlich
Verfehlung in direktem Zusammenhang sehe, solle demnach die
Möglichkeit einer Strafmilderung erhalten, so die FDP-Politikerin.
Ein entsprechender Gesetzentwurf solle noch vor der Sommerpause
erarbeitet werden.

Originaltext: Rheinische Post
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Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2303


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