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ZDF prüft Rechtsmittel gegen Gysi-Urteil

Geschrieben am 25-03-2010

Mainz (ots) - Das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg hat im
Hauptsacheverfahren durch Urteil vom Dienstag (23. März 2010) dem ZDF
untersagt, die Äußerung der Bundesbeauftragten für die Unterlagen der
Staatsicherheit der ehemaligen DDR, Marianne Birthler, zu verbreiten,
Gregor Gysi habe über Robert Havemann "wissentlich und willentlich an
die Stasi berichtet", soweit dies im Zusammenhang mit einer
Berichterstattung wie im "heute-journal" vom 22. Mai 2008 geschieht.
Wie bereits das Landgericht Hamburg hat auch das Oberlandesgericht
dem ZDF nicht grundsätzlich verboten, die streitige Äußerung von
Frau Birthler zu verbreiten. Das Urteil des Oberlandesgerichts
beschränkt das Verbot auf eine Darstellung dieser Äußerung in einer
Art und Weise, wie sie im "heute-journal" vom 22. Mai 2008 erfolgte.

Das Oberlandesgericht betont in seinem Urteil, dass an der Frage,
ob Gysi zu Zeiten der DDR für den Staatssicherheitsdienst tätig war,
ein hohes Interesse der Öffentlichkeit bestehe. Nach Auffassung des
Gerichts hätte das ZDF jedoch Gysi konkreter zu den Äußerungen
Birthlers befragen und Gysis Verteidigungsargumente ausführlicher
darstellen müssen.

Die Bundesbeauftragte hatte am 22. Mai 2008 im "heute-journal" im
Zusammenhang mit einem Dokument aus ihrer Behörde gesagt, Gysi habe
als Anwalt in der DDR über den Regime-Kritiker Robert Havemann
"wissentlich und willentlich an die Stasi berichtet". Nachdem Gysi
hiergegen gerichtlich vorging, streiten er und das ZDF über die
Zulässigkeit der Verbreitung der Birthler-Äußerung. Das Urteil des
Oberlandesgerichts ist nicht rechtskräftig. Das ZDF prüft, ob es
gegen die Entscheidung Rechtsmittel einlegt.

Originaltext: ZDF
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7840
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7840.rss2

Pressekontakt:
ZDF-Pressestelle
Telefon: 06131 / 70 - 2120
Telefon: 06131 / 70 - 2121



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