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(Korrektur: Ministerpräsidenten über Unzulässigkeit des JMStV offiziell informiert / Ministerpräsidentenkonferenz soll Punkt 1.1 der Tagesordnung bis zur Klärung streichen)

Geschrieben am 25-03-2010

Berlin (ots) - Bitte beachten Sie die Änderung in der Überschrift
und im ersten und zweiten Absatz des Textes. Richtig muss es heißen:
Punkt 1.1 Es folgt die korrigierte Meldung:

An diesem Vormittag haben die Regierungschefs der Bundesländer auf
ihrer in der Rheinland-Pfälzischen Landesvertretung in Berlin
stattfindenden Konferenz für Punkt 1.1 der Tagesordnung einen
Ablehnungsgrund / Vertagungsgrund vorliegen.

Die in den letzten Tagen für eine Menge Aufsehen sorgende
umfangreiche Expertise des renommierten Sexualwissenschaftlers Prof.
Dr. Kurt Starke "Pornografie und Jugend - Jugend und Pornografie"
über die fehlende jugendgefährdende Wirkung von einfacher Pornografie
auf Jugendliche wurde in gebundener Form per Kurier, sowohl nach
Berlin, als auch in die jeweiligen Staatskanzleien der Bundesländer
geschickt. Vorab ging die Expertise per E-Mail an alle Bundes- und
Landtagsabgeordneten in Deutschland.

Die Ministerpräsidenten wurden aufgrund der nunmehr
wissenschaftlichen Fakten vom Geschäftsführer der Huch Medien GmbH,
Tobias Huch, dazu aufgefordert den § 4 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ersatzlos
zu streichen.

Verfassungsrechtlich sieht Huch die Ministerpräsidenten dazu
verpflichtet, da der 1. Senat des Bundesverfassungsgerichts schon
1990 (1 BvR 402/87) seine Zweifel an der Zulässigkeit der parallel im
Strafgesetzbuch (§184 Abs.1) vorhandenen Gesetzgebung hat und dem
Gesetzgeber nur aufgrund fehlender wissenschaftlicher Aussagen eine
so genannte "Einschätzungsprärogative" zugestanden. Gleichzeitig
wurde der Gesetzgeber beauftragt die Schädlichkeit von einfacher
Pornografie wissenschaftlich zu beweisen. Die gezielte Untätigkeit
des Gesetzgebers wurde nun 20 Jahre nach der
Verfassungsgerichtsentscheidung durch die Starke-Expertise und die
darin enthaltenen Studien und Gutachten ausgeglichen. "Mit dieser
Expertise hat der Gesetzgeber die Einschätzungsprärogative verloren
und muss das Verbreitungsverbot von einfacher Pornografie aufheben",
so Tobias Huch und fügt an "Ich hoffe, dass die Ministerpräsidenten
vorerst den Punkt 1.1 von der Tagesordnung nehmen bis der JMStV in
einer vernünftigen Form vorliegt. Auch in anderen Punkten ist der
Staatsvertrag unerträglich und der Dialog mit den Betroffenen wurde
bisher verweigert."

Unabhängig von dieser Forderung bereitet Huch eine Klage beim
Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) vor, da das
Bundesverfassungsgericht 2009 eine Klage in ähnlicher Sache aus für
Juristen nicht nachvollziehbaren Gründen nicht zur Entscheidung
annahm.

Originaltext: RESISTO IT GmbH
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/68612
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_68612.rss2

Pressekontakt:
Tobias Huch
E-Mail: thuch@huchmedien.de
Tel.: 06131-69850-51


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