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Grosse-Brömer/Winkelmeier-Becker: Insolvenzrecht zügig modernisieren

Geschrieben am 17-03-2010

Berlin (ots) - Der rechtspolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Michael Grosse-Brömer MdB und die
zuständige Berichterstatterin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im
Rechtsausschuss, Elisabeth Winkelmeier-Becker MdB erklären zum an
diesem Mittwoch in Berlin beginnenden 7. Deutschen
Insolvenzrechtstag:

Die weitere Modernisierung der seit 1999 geltenden
Insolvenzordnung duldet angesichts der krisenbedingt angespannten
Lage vieler kleiner und mittlerer Unternehmen keinen Aufschub. Es ist
daher zu begrüßen, dass das zuständige Bundesministerium der Justiz
auf Drängen der Koalitionsfraktionen angekündigt hat, in den nächsten
Monaten einen ersten Gesetzentwurf vorzulegen.

Die Voraussetzungen für den Erhalt von möglichst vielen
Arbeitsplätzen müssen verbessert werden, indem die Restrukturierung
und Fortführung von sanierungsfähigen Unternehmen erleichtert wird.
Hierfür ist es besonders wichtig, bereits bestehende
Sanierungsmöglichkeiten - u.a. das sogenannte Insolvenzplanverfahren
- effektiver zu gestalten und noch stärker auf die Frühsanierung von
Unternehmen auszurichten. Damit soll Unternehmern das Signal gegeben
werden, dass sich frühzeitig ergriffene Sanierungsschritte lohnen, um
eine angeschlagene Gesellschaft dauerhaft zu erhalten.

Zudem wäre es hilfreich, mit einer Neufassung des
Insolvenzstatistikgesetzes klarere Erkenntnisse über tatsächliche
Verläufe und Ergebnisse von Insolvenzverfahren zu gewinnen. Denn die
mediale Wahrnehmung von Unternehmensinsolvenzen ist meist einseitig
auf Fälle beschränkt, in denen ein Unternehmen zerschlagen und
aufgelöst wird. Mit Hilfe von zielgenauem statistischem Material
können dagegen Sanierungserfolge und Unternehmensrettungen in Zukunft
besser sichtbar gemacht werden. Dies kann langfristig dabei helfen,
der Stigmatisierung von Unternehmen entgegenzuwirken, die in
Insolvenz gehen mussten.

Schließlich sollten Unternehmensgründer nach einem Fehlstart eine
zweite Chance erhalten. Der Zeitraum der Restschuldbefreiung sollte -
auch angesichts der Regelungen europäischer Nachbarländer - auf drei
Jahre verkürzt werden. Ob diese Wohlverhaltensphase genauso bei
Verbraucherinsolvenzen verkürzt werden kann, wird angesichts der
damit verbundenen schwierigen Fragen in den parlamentarischen
Beratungen zu klären sein.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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