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Pflegenoten: Ergebnis der Pflege wichtiger als die Dokumentation / Konkrete Erfahrungen aus bisherigen Prüfungen in Bestandsaufnahme einbeziehen

Geschrieben am 12-03-2010

Berlin (ots) - Mit der Einführung der Pflegenoten haben sich alle
Vertragspartner auf eine Überprüfung geeinigt, sobald hierzu
belastbare Ergebnisse vorliegen. Hierzu dient insbesondere die
vereinbarte wissenschaftliche Auswertung, deren Ergebnisse bereits im
Juni 2010 vorliegen und damit nach etwas mehr als einem halben Jahr
nach Beginn der Veröffentlichung. Der Schaffung von Transparenz ist
weder mit der Abschaffung der Veröffentlichung noch mit einer
kurzfristigen Änderung durch eine andere Gewichtung einzelner
Prüffragen gedient, wie sie in der letzten Woche von Herrn Voß,
Vorstand des GKV-Spitzenverbandes vorgeschlagen wurde. "Wichtig ist
es", so der Präsident des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer
Dienste e. V. (bpa), Bernd Meurer, "die konkreten Erfahrungen aus den
bisherigen Qualitätsprüfungen in eine kritische Bestandsaufnahme
einzubeziehen." Hierbei werden vier Punkte eine Rolle spielen:

- Aussagekraft der Gesamtnote
- Die Gesamtnote soll der schnellen Orientierung gelten.
Kritisiert wird, dass die 64 Prüfkriterien in der stationären Pflege
und die 37 Prüfkriterien in der ambulanten Pflege in die
Durchschnittsberechnung einfließen. Sollte durch diese zusätzliche
Information der Blick auf die zentralen Einzelergebnisse
eingeschränkt werden, wäre der Verzicht auf die Gesamtnote zu
erwägen.

- Darstellung in Form von Noten
- Um Ergebnisse vergleichbar darzustellen, dienen momentan Noten
von sehr gut bis mangelhaft. Statt der Verwendung von Noten
ermöglicht das vereinbarte System auch eine Darstellung nach einem
Punktesystem von 1 bis 10 Punkten.

- Klarheit der Kriterien und Auswirkungen in der Umsetzung
- Aus den Pflegeeinrichtungen wird massive Kritik laut an der
Umsetzung der Qualitätsprüfungen vor Ort. Es kann nicht sein, dass
die Dokumentation der Marke der Zahnpasta wichtiger ist als eine
ordnungsgemäße Mund- und Zahnpflege, um nur ein Beispiel zu nennen.
Keinesfalls ist akzeptabel, dass weitere unsinnige
Dokumentationsanforderungen entstehen. In der Qualitätsprüfung muss
eine gute Bewertung erfolgen, wenn die Leistung korrekt erbracht
wurde. Folgen die Prüfungen diesem Prinzip, dürften auch die
Unterschiede zwischen den Bundesländern bei der Bewertung der
Pflegequalität deutlich geringer werden.

- Fokussierung auf Ergebnisqualität
- Auftrag des Gesetzgebers war und ist es, die Qualität als
Ergebnis der Pflege darzustellen. Auftrag des Gesetzgebers war es
nicht, einem System Vorschub zu leisten, welches die Zeit für die
praktische Pflege und Betreuung noch weiter reduziert, um
zusätzlichen und verzichtbaren Dokumentationsanforderungen den Weg zu
bereiten. Die Beschäftigten in der Pflege möchten sich um die
Bewohner und Patienten kümmern und nicht durch Schreibarbeiten immer
stärker von der wesentlichen Aufgabe abgehalten werden.

Der bpa-Präsident rät allen, die auf der Suche nach einem
passenden, qualitativ hochwertigen Pflegeangebot für sich selbst oder
für einen pflegebedürftigen Angehörigen sind: "Richten Sie den Blick
nicht nur auf die Gesamtbewertung. Weit aussagekräftiger für den
individuellen Pflege- und Betreuungsbedarf sind die Einzelbenotungen
der unterschiedlichen Leistungsbereiche." Und weiter: "Gehen Sie in
die Einrichtungen, machen Sie sich selbst ein Bild von der Situation
vor Ort, und reden Sie mit den dort ein- und ausgehenden Menschen."

Originaltext: bpa - priv. Anbieter sozialer Dienste
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/17920
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_17920.rss2

Für Rückfragen:
Herbert Mauel, Bernd Tews, 030-30 87 88 60


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