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Neue OZ: Kommentar zu Prozesse / Mord / Jugendstrafrecht / Sicherungsverwahrung

Geschrieben am 09-03-2010

Osnabrück (ots) - Auf dünnem Eis

Die Bundesregierung hat sich mit den Vorschriften zur
Sicherungsverwahrung für junge Schwerkriminelle juristisch auf dünnes
Eis begeben. Die Gefahr, darauf einzubrechen, ist mit dem Urteil des
Bundesgerichtshofs nicht gebannt.
Denn im Jugendstrafrecht hat sich die Grundregel bewährt, dass
Erziehung und Resozialisierung im Mittelpunkt stehen. Dieses Prinzip
wird eingeschränkt, wenn junge Menschen auf Dauer eingesperrt
bleiben.

Das soll zwar nur für schwere Fälle gelten, in denen die
Rückfallgefahr des Inhaftierten besonders hoch ist. Doch genau hier
liegt das Kernproblem: Gerade bei jungen Leuten mitten in der
Persönlichkeitsentwicklung ist die Gefahrenprognose überaus
schwierig. Gutachter und Richter stellt sie vor noch größere Probleme
als bei Erwachsenen. Gut möglich also, dass das
Bundesverfassungsgericht oder der Europäische
Menschenrechtsgerichtshof deshalb bald einen noch engeren
Anwendungsbereich der Vorschriften fordern.

Natürlich muss ein Sexualmörder wie im Fall von Daniel I. nach
seiner Strafe weggesperrt bleiben, solange er als gefährlich gilt.
Damit es aber wirklich nur die absoluten Härtefälle wie ihn trifft,
sollte die Justizministerin ihre angekündigte Reform der
Sicherungsverwahrung mit Fingerspitzengefühl zügig angehen. Es gilt,
dabei die Verantwortung für mögliche Opfer zuerst im Blick zu haben,
ohne aber die Grundsätze des Rechtsstaats zu vergessen.

Originaltext: Neue Osnabrücker Zeitung
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/58964
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Pressekontakt:
Neue Osnabrücker Zeitung
Redaktion

Telefon: 0541/310 207


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