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Machtwort des Bundesverfassungsgerichts - PARITÄTISCHER rät privat versicherten Hartz IV-Beziehern zu Antrag auf Kostenübernahme

Geschrieben am 09-03-2010

Berlin (ots) - Der Paritätische Wohlfahrtsverband empfiehlt allen,
die privat krankenversichert sind, bei den Jobcentern sofort einen
Antrag auf die volle Übernahme der Beiträge zu stellen. "Das
Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Urteil vom 09. Februar 2010
den unwürdigen Zank, wer für die Kosten aufzukommen hat, endlich
beendet", erklärt Hauptgeschäftsführer Dr. Ulrich Schneider
anlässlich eines Beitrages in der ZDF-Sendung "Frontal 21" am
heutigen Abend.

Da der Basistarif zur privaten Krankenversicherung deutlich höher
liege, als bei der gesetzlichen, ergibt sich nach Ansicht des
Verbandes unzweifelhaft ein "unabweisbarer, laufender und besonderer
Bedarf", der nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ab sofort
zu decken sei.

"Wir empfehlen allen Betroffenen dringend, schnellstmöglich einen
Antrag auf Kostenübernahme zu stellen. Sollten dieser abgelehnt
werden, empfehlen wir, Widerspruch einzulegen und ggf. auch den
Klageweg zu prüfen", so Schneider.

Der Gesetzgeber hatte ab 01.01.2009 für Privatversicherte im Hartz
IV-Bezug den Rückweg in die gesetzliche Krankenversicherung
ausgeschlossen. Der Basistarif für die Betroffenen beträgt derzeit
rund 290 Euro. Hiervon werden durch die Jobcenter nur rund 130 Euro
ersetzt. Die Differenz mußte bisher aus dem Regelsatz von 359 Euro,
der für den laufenden Bedarf gezahlt wird, mitfinanziert werden. Der
Paritätische hatte bereits in der Vergangenheit diese Regelungslücke
als "unsoziale Ordnungspolitik auf dem Rücken der Betroffenen" heftig
kritisiert.

Originaltext: Paritätischer Wohlfahrtsverband
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/53407
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_53407.rss2

Pressekontakt:
Gwendolyn Stilling Tel.: 030 24636305

www.der-paritaetische.de


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