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Menschen in Not helfen!

Geschrieben am 09-03-2010

München (ots) - Immer wieder komme es vor, dass in einem
Krankenhaus oder in einer Arztpraxis ausländische Patientinnen und
Patienten ohne Aufenthaltsstatus und meistens auch ohne
Krankenversicherung medizinisch versorgt werden wollen. Ärztinnen und
Ärzte haben die Pflicht, einen Patienten unabhängig von seinem Status
die notwendige Versorgung zukommen zu lassen. Dr. H. Hellmut Koch,
Präsident der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK), wies darauf hin,
dass es in solchen Fällen immer wieder zu Unklarheiten mit
eventuellen Meldepflichten bzw. Abrechnungsfragen komme. Die BLÄK
habe deshalb den Flyer "Menschen in Not helfen!" herausgegeben, der
die Ärzte in Bayern über die Behandlung von Patienten ohne
gesicherten Aufenthaltsstatus informiert.

Koch: "Die BLÄK will damit Orientierungshilfen zur rechtlichen
Situation und zu Möglichkeiten der Kostenerstattung geben.
Grundsätzlich sollen alle Patientinnen und Patienten ohne
Aufenthaltsstatus bzw. ohne Krankenversicherung im Krankenhaus oder
in der Arztpraxis medizinisch untersucht werden." Danach könne
entschieden werden, ob eine Behandlung erforderlich sei und wie die
Abrechnung der Behandlungskosten erfolgen könne. Der Präsident
betonte, dass es für die Betroffenen wichtig sei zu wissen, dass das
Klinik- bzw. Praxispersonal weder die Polizei hole noch die
Ausländerbehörde informiere. Denn dann drohe ihnen meist die
Ausweisung bzw. Abschiebung. Dr. Maria Fick,
Menschenrechtsbeauftragte der BLÄK, betonte: "Ärztinnen und Ärzte
haben die Pflicht, medizinische Hilfe zu leisten. Die Unterlassung
kann strafbar sein. Wichtig ist aber, dass die Ärzte keine
Meldepflicht haben." Eine Datenweitergabe an Polizei oder
Ausländerbehörde verletze die ärztliche Schweigepflicht. Ein Arzt
dürfe personenbezogene Daten eines Ausländers ohne Aufenthaltsstatus
nicht an die Ausländerbehörden weitergeben. Ausnahmen gäbe es nur bei
einer Gefahr für die öffentliche Gesundheit oder einen Missbrauch von
Betäubungsmitteln. Die ärztliche Schweigepflicht erstrecke sich auch
auf das mit der Abrechnung befasste Verwaltungspersonal öffentlicher
Krankenhäuser.

Der Flyer "Menschen in Not helfen!" liegt der März-Ausgabe des
Bayerischen Ärzteblattes bei. Außerdem ist er bei den ärztlichen
Bezirksverbänden in Bayern erhältlich. Er kann aus dem Internet
heruntergeladen werden: www.blaek.de/MenscheninNothelfen . Im
Internet gibt es zusätzlich eine Adressenliste mit Anlaufstellen in
Bayern, die eine medizinische Betreuung für Personen ohne
Aufenthaltsstatus bzw. ohne Krankenversicherung anbieten.

Originaltext: Bayerische Landesärztekammer
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/55210
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_55210.rss2

Pressekontakt:
Bayerische Landesärztekammer
Pressestelle
Dagmar Nedbal
Mühlbaurstraße 16
81677 München
Telefon: 089 4147-268
Fax: 089 4147-202
E-Mail: presse@blaek.de
www.blaek.de


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