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Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zur Verjährungsfrist für Kindesmissbrauch:

Geschrieben am 08-03-2010

Bielefeld (ots) - Soll die Verjährungsfrist für Kindesmissbrauch,
die am 18. Geburtstag des Opfers beginnt und in schweren Fällen 20
Jahre beträgt, verlängert werden?
Noch bevor die Diskussion richtig in Gang kommt, hat sich
Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger von der FDP
festgelegt - und Nein gesagt. Ihr Argument: Nach 30, 40 Jahren lasse
sich ein Sachverhalt kaum noch aufklären.
Die Ministerin irrt. Vor dem Landgericht München II wird gerade John
Demjanjuk der Prozess gemacht - 67 Jahre, nachdem er als Wachmann im
Vernichtungslager Sobibór in 27 900 Fällen Beihilfe zum Mord
geleistet haben soll. Dass der Greis vor Gericht steht, liegt daran,
dass der Bundestag 1969 die Verjährung für Völkermord und 1979 für
Mord abgeschafft hatte. Seitdem gilt (auch rückwirkend): Mord
verjährt nicht.
Die Zeit heilt nicht alle Wunden. Wer in diesen Tagen die oft unter
Tränen vorgebrachten Schilderungen der Missbrauchsopfer hört, kann
erahnen, warum manches Opfer Jahrzehnte gebraucht hat, um über das
Erlebte zu sprechen. Deshalb sollten diesen Menschen die Chance zu
einer gerichtlichen Aufarbeitung bekommen.

Originaltext: Westfalen-Blatt
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/66306
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_66306.rss2

Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261


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