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Weiß: Schutzschirm für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer greift jetzt

Geschrieben am 05-03-2010

Berlin (ots) - Anlässlich der 2./3. Lesung des
Sozialversicherungs-Stabilisierungsgesetzes im Deutschen Bundestag
erklärt der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Peter Weiß MdB:

Beschäftigte in Deutschland erhalten mehr Sicherheit. Mit
zusätzlichen milliardenschweren Beihilfen unterstützt der Bund im
Jahr 2010 die Bundesagentur für Arbeit sowie die gesetzlichen
Krankenversicherungen. Ziel ist, Arbeitsplätze in der Krise zu
sichern und die Lohnnebenkosten zu stabilisieren. Mit dem Großteil
des Geldes finanzieren wir die verlängerte Bezugsdauer des
Kurzarbeitergelds und die Eingliederungshilfen für Arbeitslose. Ohne
die Zuschüsse wäre ein Anstieg der Beitragssätze zur Arbeitslosen-
und Krankenversicherung unvermeidlich gewesen.

Zudem wurde beschlossen, das Schonvermögen von 250 Euro auf 750
Euro pro Lebensjahr zu erhöhen. Damit machen wir deutlich: Wer für
das Alter vorsorgt, hat auch für den Fall der Arbeitslosigkeit
richtig gehandelt. Mit der Heraufsetzung wird im Falle der
Arbeitslosigkeit Vermögen geschützt, welches ein Erwerbstätiger
privat für das Alter angespart hat. Für einen 45-jährigen
Arbeitslosengeld-II-Empfänger sind das 33.750 Euro, die ihm nicht auf
die Grundsicherung angerechnet werden.

Mit der Verabschiedung des
Sozialversicherungs-Stabilisierungsgesetzes am 5. März 2010 werden
die im Koalitionsvertrag vereinbarten Sofortmaßnahmen für einen
"Schutzschirm für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer" jetzt konkret
umgesetzt.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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