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Schlussanträge von Generalanwalt Mengozzi am Europäischen Gerichtshof zu deutschen Vorlageverfahren zeigen neuerlich das Bedürfnis einer zeitgemäßen und modernen Glücksspielregulierung

Geschrieben am 04-03-2010

Neugersdorf (ots) - Der Generalanwalt Paolo Mengozzi betont
bereits einleitend, dass im Glücksspielsektor erhebliche
Rechtsunsicherheit aufgrund fehlender EU-Harmonisierung besteht. Die
veröffentlichten Schlussanträge zeigen, dass eine zeitgemäße und
moderne Regulierung in diesem Sektor unerlässlich ist. "Die
Marktrealität in Deutschland, wo trotz des staatlichen
Glücksspielmonopols nur rund fünf Prozent der Sportwettenumsätze
durch den staatlichen Anbieter generiert werden, spricht eindeutig
für eine Marktöffnung. Nur so können alle relevanten Anbieter und der
Markt reguliert und beaufsichtigt werden und der Staat und Sport von
den Abgaben lizenzierter Anbieter profitieren", kommentierte Jörg
Wacker, Direktor bwin e.K., die heutigen Schlussanträge des
Generalanwalts am EuGH.

"Die Trennung von Lotto und Sportwette ist auch für Deutschland
ein gangbares Modell, das bestätigt nun auch der Generalanwalt
Mengozzi. Wie die positiven Erfahrungen in anderen europäischen
Ländern zeigen, ist dies der einzige Weg, den seit Inkrafttreten des
deutschen Monopolstaatsvertrags boomenden Schwarzmarkt einzudämmen
und damit einen wichtigen Beitrag zur Betrugsprävention zu leisten",
erläuterte Wacker weiter.

Zwei Jahre nach Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags mit
seinen Monopolregelungen beginnen die Bundesländer derzeit mit der im
Glücksspielstaatsvertrag vorgesehenen Evaluierung des noch bis Ende
2011 gültigen Staatsvertrags. bwin verweist darauf, dass die im
Glücksspielstaatsvertrag getroffenen Regelungen ihr Ziel verfehlt
haben: "Es ist nicht gelungen, ein Monopol umzusetzen. Im
Sportwettenbereich, in dem der Markt im Internet und bei stationären
Annahmestellen auf weit über fünf Milliarden Euro Umsatz geschätzt
wird, entfiel 2009 auf den staatlichen Anbieter Oddset gerade noch
ein Umsatz von 184 Millionen Euro. Wir appellieren vor diesem
Hintergrund an die Bundesländer, das deutsche Glücksspielrecht EU-
und marktkonform auszugestalten", so Wacker.

Über bwin e.K.:

Das Unternehmen bwin e.K. mit Sitz in Neugersdorf/Sachsen wird von
Herrn Dr. Steffen Pfennigwerth als Einzelkaufmann betrieben. Ein
wichtiges Ziel von bwin ist die Förderung des fairen sportlichen
Wettbewerbs, die Bereitstellung von sicheren Wettangeboten sowie eine
effektive Prävention vor Spielsucht. Mit der vorhandenen Expertise in
Sachen Sicherheit ist bwin daher ein wichtiger Partner von Verbänden
und Politik bei der Diskussion um sichere Standards für Sportwetten.

Originaltext: bwin ek
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/53553
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Für Rückfragen:

bwin e.K.
c/o Hartmut Schultz Kommunikation GmbH
Tel.: 089/99 24 96 20
Fax: 089/99 24 96 22
E-Mail: hs@schultz-kommunikation.de


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