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Westfalenpost: Mit Beißhemmung

Geschrieben am 02-03-2010

Hagen (ots) - Das Urteil zur Datenspeicherung
Von Winfried Dolderer
Man kann sich mittlerweile darauf verlassen, auf diesen Masochismus
der Berliner Politik: Immer, wenn ihnen das Bundesverfassungsgericht
ein Gesetz um die Ohren haut, brechen die dafür Verantwortlichen in
reines Entzücken und Dankbarkeit aus. Gestern war dieses Phänomen
besonders augenfällig bei der SPD, die es als "wesentliche Stärkung
der Bürgerrechte" feiert, dass die Karlsruher Richter ein von einer
SPD-Justizministerin fabriziertes Paragraphenwerk in die Tonne
treten.
Sie setzen damit eine Rechtsprechung fort, mit der sie in den
vergangenen Jahren zu wiederholten Malen den überschießenden Eifer
der Sicherheitspolitiker mit mehr Nachdruck oder weniger
korrigierten. Man denke an die Urteile zu Online-Durchsuchung,
Flugsicherheit, Großem Lauschangriff. Wie viel von unserer Freiheit
und von unserem Recht, vom Staat unbehelligt zu bleiben, möchten wir
uns unsere Sicherheit kosten lassen, ist ja die Frage, die sich seit
dem 11. September als roter Faden durch die innenpolitische Debatte
zieht, keineswegs nur in Deutschland: Manche Bürger würden vielleicht
im Zweifel für die Sicherheit optieren. Das Verfassungsgericht findet
sich zuverlässig auf der Seite der Freiheit.
Dabei weicht gleichwohl das gestrige Urteil in einem Punkt von der
bisherigen Linie ab. Erstmals verzichten die Richter darauf, eine
umfassende Datenspeicherung ohne konkreten Anlass für prinzipiell
verfassungswidrig zu erklären. Dies aus Rücksicht auf die EU, deren
Richtlinie die Bundesregierung mit dem verworfenen Gesetz gefolgt
ist. So gesehen ein Urteil mit Beißhemmung.

Originaltext: Westfalenpost
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Pressekontakt:
Westfalenpost
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Telefon: 02331/9174160


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