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Reporter ohne Grenzen begrüßt Urteil zur Vorratsdatenspeicherung

Geschrieben am 02-03-2010

Berlin (ots) - Reporter ohne Grenzen (ROG) begrüßt die heutige
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Nichtigkeit des
Gesetzes zur Vorratsdatenspeicherung. Die Karlsruher Richter sehen in
den Vorschriften zur Vorratsdatenspeicherung einen Verstoß gegen das
in Artikel 10 Abs. 1 des Grundgesetzes garantierte
Telekommunikationsgeheimnis.

"Dieses Urteil war überfällig. Die bisherige Regelung stellte
einen Eingriff in das Recht auf Meinungs- und Pressefreiheit sowie
auf informationelle Selbstbestimmung dar", so ROG. "Einer der
Grundpfeiler der Pressefreiheit, der Schutz journalistischer Quellen,
war gefährdet - die Vertraulichkeit der Kommunikation zwischen
Journalisten und Informanten nicht mehr gesichert."

Das seit 2008 gültige Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung
verpflichtete Anbieter von Telekommunikationsdiensten, Daten von
Telefon-, E-Mail- und Internetverbindungen anlasslos sechs Monate
lang zu speichern. Die jetzt für verfassungswidrig erklärten
gesetzlichen Bestimmungen waren vom Bundesgesetzgeber zur Umsetzung
einer entsprechenden EU-Richtlinie erlassen worden.

Nach Ansicht von ROG muss die Regelung auch auf EU-Ebene erneut
überprüft werden: "Eine Nachbesserung des deutschen Gesetzes mit
strengeren Vorgaben der Datensicherheit und -nutzung ist wichtig,
aber nicht ausreichend." ROG begrüßt deshalb die Ankündigung der
EU-Justizkommissarin Viviane Reding, die Richtlinie noch in diesem
Jahr überprüfen zu lassen. Die deutsche Regierung solle sich für eine
Aufhebung der EU-Richtlinie einsetzen, forderte ROG.

Originaltext: Reporter ohne Grenzen e.V.
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/51548
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_51548.rss2

Pressekontakt:
Reporter ohne Grenzen
Anja Viohl
Pressearbeit
presse@reporter-ohne-grenzen.de
www.reporter-ohne-grenzen.de
T: +49 (0)30 202 15 10 - 16
F: +49 (0)30 202 15 10 - 29


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