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Mayer: Sexuellen Missbrauch härter bestrafen

Geschrieben am 01-03-2010

Berlin (ots) - Sexuellen Missbrauch härter bestrafen
Anlässlich der Diskussion um eine härtere Bestrafung des sexuellen
Missbrauchs von Kindern und Schutzbefohlenen erklärt der innen- und
rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen
Bundestag, Stephan Mayer:

Sexueller Missbrauch von Minderjährigen und Schutzbefohlenen
gehört zu den schlimmsten Straftaten gegen die sexuelle
Selbstbestimmung. Bisher kann der sexuelle Missbrauch eines
Minderjährigen und Schutzbefohlenen jedoch nur als Vergehen
(Mindeststrafe von drei Monaten Freiheitsstrafe) geahndet werden.
Angesichts der schwerwiegenden traumatischen Folgen hatte die
CSU-Landesgruppe bereits im Rahmen der Koalitionsverhandlungen im
vergangenen Herbst eine Einstufung des sexuellen Missbrauchs von
Minderjährigen und Schutzbefohlenen als Verbrechen gefordert. Damit
verbunden wäre eine Heraufsetzung der Strafandrohung auf ein Jahr
Mindeststrafe.

Werden Kinder Opfer eines Missbrauchs, führen die körperlichen und
seelischen Schäden häufig zu langanhaltenden traumatischen
Erfahrungen und psychischen Störungen. Dies zeigen auch die in den
letzten Wochen aufgetretenen Verdachtsfälle in Deutschland. Ich
begrüße daher, dass sich die FDP-Fraktion nun unserer Auffassung
angeschlossen hat. Aufgrund der aktuellen Ereignisse sehe auch ich
einen dringenden Handlungsbedarf für eine Strafverschärfung.

Originaltext: CSU-Landesgruppe
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/9535
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_9535.rss2

Pressekontakt:
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 - 5 21 38 / - 5 2427
Fax: 030 / 227 - 5 60 23


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