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Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Thema Streusalzmangel

Geschrieben am 25-02-2010

Bielefeld (ots) - Im Winter darf es keine Streupflicht erster und
zweiter Klasse geben. Während für die Bürger die Pflicht besteht, die
Bürgersteige von Schnee und Eis zu befreien, gibt es zum Beispiel auf
Bundes- und Landstraßen keine Streupflicht. Lediglich auf den
Autobahnen muss ausreichend gestreut werden.
Dass Autofahrer wiederum die Pflicht haben, ihre Fahrweise den
Straßenverhältnissen anzupassen, ist eine Selbstverständlichkeit.
Selbstverständlich muss es aber auch sein, dass die Bevorratung mit
Streusalz in heutiger Zeit kein Problem mehr darstellen darf.
Wenn sich Lieferanten nicht an vereinbarte Verträge halten und es bei
eisigen Temperaturen zu einem Lieferstopp bei Streusalz kommt, kommen
Städte und Gemeinden nicht umhin, aus Gründen der Verkehrssicherheit
Ersatzmaterial für teures Geld einzukaufen. Daher ist es auch
selbstverständlich, dass für Vertragsbruch Entschädigung gezahlt
werden muss. Weigert sich die Salzindustrie, sollten die Kommunen und
der Landesbetrieb Straßen NRW ihre berechtigten Forderungen im Sinne
des Steuer- und Gebührenzahlers auf dem Klageweg durchsetzen.

Originaltext: Westfalen-Blatt
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/66306
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_66306.rss2

Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261


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