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Schiewerling: Mehr Chancengerechtigkeit für Kinder

Geschrieben am 25-02-2010

Berlin (ots) - Anlässlich der heutigen Debatte über die Regelsätze
nach dem SGB II erklärt der arbeitsmarkt- und sozialpolitische
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl Schiewerling MdB:

Die Stärkung der Chancen- und Teilhabegerechtigkeit für Kinder
wird ein Kernstück der Neugestaltung der SGB-II-Regelsätze sein. Ziel
der Union ist, dass Kinder so schnell wie möglich aus der
Grundsicherung herauskommen, und zwar nachhaltig und mit einer guten
Perspektive für ihr ganzes Leben.

Daher soll die Grundsicherung für Kinder in einem Teil bargeldlos
umgesetzt werden. Denn es gibt auch Eltern im ALG-II-Bezug, die
selbst Unterstützung und Hilfe bei der Erziehung ihrer Kinder
benötigen. Diesen Eltern geben wir die nötige Unterstützung und
Hilfestellung, ohne sie dabei aus ihrer eigenen Verantwortung für
Ihre Kinder zu entlassen.

Generell wird unter der Führung der Union für die Berechnung der
Kinder-Regelsätze ein Kriterienkatalog entwickelt, der sich an der
realen Lebenssituation und den echten Bedürfnissen der Kinder
orientiert. Die damalige rot-grüne Bundesregierung hat mit ihren
sogenannten Hartz-Gesetzen Kinder willkürlich als linear
kleingerechnete Erwachsene behandelt; die heutige christlich-liberale
Koalition wird diesen schweren Fehler nun zum Wohle der Kinder mehr
als korrigieren.

Auch die Fehler bei den Regelsätzen für Erwachsene wird die
jetzige Koalition verfassungskonform ausbessern mit einem
transparenten und konsequenten Anwenden der Einkommens- und
Verbraucherstichprobe zur Sicherung des soziokulturellen
Existenzminimums.

Sowohl bei den Kinder- als auch bei den Erwachsenen-Regelsätzen
kommt der anstehenden Erarbeitung der Kriterienkataloge eine zentrale
Bedeutung für soziale Sicherheit und Verfassungstreue zu. Daher sind
übereilte Forderungen nach einem pauschalen und sofortigen Anheben
der Regelsätze sachlich und verfassungsrechtlich völlig falsch. Denn
genau eine solche willkürliche Praxis von Rot-Grün bei der
Regelsatzbildung hat jüngst das Verfassungsgericht gerügt. Fehler
dürfen nicht wiederholt werden!

Demgegenüber hat das Verfassungsgericht das SGB II und seine
Grundprinzipien des "Förderns und Forderns" generell nicht in Frage
gestellt. Daher bleibt für CDU und CSU die Grundsicherung für
Arbeitssuchende ein zentraler Punkt der sozialen Sicherung, und daher
bleibt für die Union die Vermittlung möglichst vieler Menschen in
Arbeit die zentrale Zielsetzung auch des SGB II.

Sowohl mit der anstehenden Organisationsreform des SGB II als auch
mit der Neugestaltung der Regelsätze für Kinder und Erwachsene wird
die christlich-liberale Koalition unter Führung der Union ihrem
Anspruch als "Koalition der sozialen Kompetenz" mit neuen Maßstäben
mehr als gerecht werden.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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