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Neue Dienstleistungsrichtlinie wird in der EU sehr unterschiedlich umgesetzt / Steuerexperten aus elf Ländern analysieren in Düsseldorf das "VAT Package"

Geschrieben am 23-02-2010

Düsseldorf (ots) - Kopfzerbrechen bereitet vielen Unternehmen in
Deutschland die von Land zu Land in der EU unterschiedliche Umsetzung
der neuen Dienstleistungsrichtlinie. Darauf hat der World Tax Service
WTS aufmerksam gemacht. Am 04.03.2010 veranstaltet die WTS am
Flughafen Düsseldorf mit Umsatzsteuer-Experten aus elf europäischen
Ländern das "International VAT Meeting 2010", zu dem sich bereits
rund 60 Teilnehmer angemeldet haben.

Mit dem europaweit geltenden "VAT Package" hat das deutsche
Umsatzsteuerrecht die tiefgreifendste Reform seit Einführung des
Europäischen Binnenmarkts im Jahr 1993 erfahren. Folgende
wesentlichen Änderungen gilt es nunmehr zu beachten:

- Der Leistungsort einer sonstigen Leistung richtet sich im
B2B-Bereich regelmäßig nach dem Ort des Leistungsempfängers (und
grundsätzlich nicht mehr nach dem Ursprungslandprinzip).

- Das Reverse-Charge-Verfahren ist ausgedehnt worden. Darunter
versteht man die Verlagerung der Umsatzsteuerschuld im
B2B-Bereich auf den Leistungsempfänger. Steuerschuld und
Vorsteuerabzugsberechtigung fallen dann in der Person des
Leistungsempfängers zusammen und saldieren sich, wodurch
Umsatzsteuerbetrug und insolvenzbedingte
Steuerausfälle eingedämmt werden sollen.

- Auch bei sonstigen Leistungen ist eine Zusammenfassende Meldung
abzugeben.

Gerade bei der Bestimmung des Leistungsorts zielt die neue
Dienstleistungsrichtlinie auf eine Vereinfachung ab. Doch ungeachtet
dessen herrscht bei vielen europaweit tätigen Unternehmen seit dem
Inkrafttreten zum 01.01.2010 nach wie vor eine erhebliche
Rechtsunsicherheit. Dies ist mitunter der Tatsache geschuldet, dass
die Richtlinie erheblichen Interpretations- und Auslegungsspielraum
in der nationalen Umsetzung lässt. Exemplarisch gilt dies allein für
die Frage des Nachweises der Unternehmereigenschaft eines Kunden.
Das Bundesministerium der Finanzen hat auf die Probleme reagiert und
ein nicht weniger als 50 Seiten starkes Schreiben den
Steuerpflichtigen zur Seite gestellt, welches zwar viele Einzelheiten
regelt, aber immer noch strittige Fragen offen lässt.

"Die länderspezifischen Interpretationen und Auslegungen der
Dienstleistungsrichtlinie sind in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten
leider recht unterschiedlich", erläutert Joachim Strehle, Leiter der
Service Line Umsatzsteuer bei der WTS. "Die EU-Mitgliedstaaten sehen
nicht nur sehr individuelle Dokumentationspflichten vor. Selbst die
Strafen und Bußgelder bei Nichtbeachtung der Regeln weichen erheblich
voneinander ab."

Im Zweifelsfall müssen deutsche Unternehmen bei einer
Betriebsprüfung noch nach Jahren damit rechnen, dass im Hinblick
bspw. auf den Unternehmernachweis ein Gutteil ihrer Unterlagen den
strengen Vorschriften nicht Stand hält. In der Folge drohen
empfindliche Nachzahlungen in Höhe der Umsatzsteuer auf das
betroffene Geschäft zuzüglich Zinsen. Deshalb hat die WTS konkret für
dieses deutsche Spezifikum ein Beratungstool entwickelt, das
Vertrauensschutz bei der Prüfung der
Umsatzsteuer-Identifikationsnummern bietet. Damit wird
softwaregestützt für die komplette Kundendatenbank eines Unternehmens
der schriftliche qualifizierte Nachweis eingeholt.

Zu den kniffligen Fragen des Mehrwertsteuerpakets gehört auch die
Abgrenzung zwischen Stammhaus und Betriebsstätte. Sollte ein
deutsches Unternehmen einen Auftrag aus dem Ausland erhalten, jedoch
die sonstige Leistung an die deutsche Betriebsstätte seines
ausländischen Kunden erbringen, stellt sich die Frage, wo der
entsprechende Umsatz zu besteuern ist? Auch die ordnungsmäßige
Deklaration eines Umsatzes in zeitlicher Hinsicht ist zum Teil schwer
umsetzbar. Führt ein französischer Unternehmer im Februar 2010 eine
sonstige Leistung an einen deutschen Unternehmer aus, so hat der
Leistungsempfänger in Deutschland diesen Umsatz (bereits) in der
Umsatzsteuer-Voranmeldung für den Monat Februar 2010 zu erfassen,
selbst wenn er die korrespondierende Rechnung bspw. erst im April
2010 von seinem französischen Vertragspartner erhält und damit ggf.
den genauen Zahlungsbetrag noch gar nicht kennt.

Die WTS-Tagung gibt Unternehmen und Investoren die Möglichkeit,
lokale Probleme und Schwierigkeiten bei grenzüberschreitenden
Dienstleistungen mit herausragenden Spezialisten im Bereich der
Umsatzsteuer zu diskutieren. Im Fokus stehen konkrete Fälle aus der
Praxis wie bspw. die lokalen Meldepflichten, die Gestaltung der
Rechnungen bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen oder aber auch
der Einsatz von Umsatzsteuer-Identifikationsnummern.

Informationen zum World Tax Service WTS

Der World Tax Service WTS ist mit mehr als 400 Mitarbeitern an
sechs inländischen Standorten und fünf Tochtergesellschaften in
China, Indien, Frankreich, den Niederlanden und der Schweiz eine der
größten Steuerberatungsgesellschaften Deutschlands. Schwerpunkt der
Tätigkeit der Gesellschaft ist die Steuerberatung multinationaler
Konzerne und großer international tätiger mittelständischer
Unternehmen. Die WTS ist eine reine Steuerberatungsgesellschaft ohne
Konfliktpotenzial zwischen Wirtschaftsprüfungstätigkeit und Beratung.
Die WTS ist mit ihren Partnern in 92 Ländern der Erde aktiv und setzt
sich sowohl durch ihre Mitgliedschaft im Steuerausschuss des BDI als
auch durch die Vernetzung mit den deutschen und europäischen
Finanzbehörden aktiv dafür ein, grenzüberschreitende Tätigkeiten
ihrer Mandanten zu vereinfachen.

Mehr Informationen: www.wts.de

Originaltext: WTS AG Steuerberatungsgesellschaft
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/66724
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_66724.rss2

Pressekontakt:
WTS AG Steuerberatungsgesellschaft
Dipl.Journ. Richard Tigges, Direktor Unternehmenskommunikation
Thomas-Wimmer-Ring 1
80539 München
Telefon: +49 (0)89 286 46-2222
Telefax: +49 (0)89 286 46-2323
E-Mail: richard.tigges@wts.de


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