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Kretschmer/Krings: Internet als Raum der Freiheit und des Rechts erhalten

Geschrieben am 22-02-2010

Berlin (ots) - Zur Diskussion um das Zugangserschwerungsgesetz
erklären die stellvertretenden Vorsitzenden der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Kretschmer MdB und Dr. Günter
Krings MdB:

Die Anträge der Opposition auf bloße Aufhebung des
Zugangserschwerungsgesetzes sind unverantwortlich, da sie die
Kinderpornografie-Kriminalität im Internet ignorieren. Die
Koalitionsfraktionen unterstützen auf Grundlage der geltenden
gesetzlichen Regelungen die Strafverfolgungsbehörden bei ihren
Bemühungen, verstärkt die Löschung solcher Angebote zu betreiben.

Das Zugangserschwerungsgesetz sieht ausdrücklich vor, dass das
Bundeskriminalamt intensiv die Löschung der strafbaren Inhalte
betreiben soll. Die Bekämpfung der Kinderpornografie wird damit an
einer zentralen Stelle organisiert, die dafür auch die notwendige
Sachkenntnis besitzt.

Das Bundeskriminalamt wird zunächst umfassende Erkenntnisse über
die Wirksamkeit der Löschungen erheben. Bis dahin wird das
Bundeskriminalamt keine Sperrlisten erstellen und keine Sperrungen
vornehmen. Das hat die Bundesregierung versichert. Die
Service-Provider werden nicht verpflichtet, eine Sperrinfrastruktur
zu betreiben, da die Erarbeitung der technischen Richtlinie
ausgesetzt ist.

Auf Grundlage dieser Erkenntnisse wird danach umgehend beraten
werden, wie dem Problem in Zukunft begegnet werden kann. Einigkeit
besteht in der Koalition, dass das Internet als Raum der Freiheit und
des Rechts erhalten bleiben muss, Kriminalität im Internet aber
genauso verfolgt werden muss wie im realen Leben.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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