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Flughafenverband ADV fordert 1:1-Umsetzung der EU-Entgelte-Richtlinie

Geschrieben am 18-02-2010

Berlin (ots) - Der Flughafenverband ADV (Arbeitsgemeinschaft
Deutscher Flughäfen) hat heute in Berlin zwei wissenschaftliche
Gutachten vorgestellt, welche die Forderung nach einer 1:1-Umsetzung
der EU-Entgelte-Richtlinie untermauern. Wirtschaftliche und
juristische Argumente legen eine Beibehaltung der bewährten Praxis
zur Genehmigung von Flughafenentgelten nahe.

Zwei Gutachten der renommierten Beratungsgesellschaft Horváth und
Partners sowie der international tätigen Rechtsanwaltssozietät DLA
Piper untermauern die Forderung des Flughafenverbands ADV nach einer
1:1-Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht. Nach über
dreijährigen Beratungen hat der europäische Gesetzgeber im März
vergangenen Jahres eine Richtlinie über Flughafenentgelte (Richtlinie
2009/12/EG) verabschiedet. Diese Richtline wird in den kommenden
Monaten in nationales Recht umgesetzt werden.

Forderungen nach einer zentralen Regulierungsbehörde zur
Festsetzung von Flughafenentgelten sind nach Auffassung der Gutachter
nicht nur unbegründet, sondern würden auch mehr Kosten durch neue
Bürokratie verursachen. Zudem war es nicht die Intention des
Europäischen Gesetzgebers, bestehende nationale Aufsichtsstrukturen
infrage zu stellen. "Regulierungsbehörden sind in Wirtschaftszweigen
sinnvoll, in denen ein oder wenige große Anbieter einer Vielzahl von
Nachfragern gegenüberstehen", so Beisel weiter. Im deutschen
Luftverkehr sind Nachfrager zwei große Airlinegruppen: Lufthansa und
Air Berlin teilen sich zwei Drittel des Marktes auf. Diesem Duopol
stehen alleine in Deutschland 23 internationale Verkehrsflughäfen als
Anbieter gegenüber. Das Gutachten hat eindeutig nachgewiesen, dass
die Airlines bei der Festsetzung der Entgelte ihre Marktmacht klar
zum eigenen Vorteil ausspielen. Aufgrund der starken Marktposition
der Airlines müssen die deutschen Flughäfen, die im starken
Wettbewerb miteinander stehen, eine jährliche Kostenunterdeckung von
250 Millionen Euro verkraften.

Die bisher praktizierte Aufgabenverteilung zwischen Bund und
Ländern bei der Genehmigung der Flughafenentgelte hat sich in den
letzten Jahrzehnten bewährt. Dazu Ralph Beisel: "Das Rechtsgutachten
zeigt: Die Länder sind sachnah und können mit ihren Entscheidungen
vor Ort auf einen Ausgleich zwischen den Interessen von Airlines,
Anwohnern und Flughäfen hinwirken".

Die derzeitigen Verfahren zur Genehmigung der Entgelte sind nach
Auffassung der Gutachter fair und transparent. Die Entgelte werden in
einem mehrstufigen Verfahren unter aktiver Beteiligung der Airlines
festgelegt. Wenn die Fluggesellschaften mit der Höhe der Entgelte
nicht einverstanden sind, können sie die Zahlungen verweigern. Die
Flughäfen müssen in diesem Fall die Entgelte vor Gericht geltend
machen.

Abschließend erklärt Ralph Beisel: "Wir erwarten von der
Bundesregierung, dass sie ihre Ankündigung aus dem Koalitionsvertrag
wahr macht und fordern sie zu einer 1:1-Umsetzung der EU Richtlinie
in nationales Recht auf".

Originaltext: ADV Deutsche Verkehrsflughäfen
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/44169
Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_44169.rss2

Pressekontakt:
Friederike Langenbruch
Pressesprecherin
Politik, Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: 030/310118-52
Mobil: 0163/4774517
langenbruch@adv.aero

Der Flughafenverband ADV: starke Flughäfen - kompetenter Partner

Die ADV - Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen wurde 1947
in Stuttgart gegründet und ist damit der älteste
Verband der zivilen Luftfahrt in Deutschland. Heute vertritt der
Flughafenverband ADV die Flughäfen in der Schweiz, Österreich
und in Deutschland.

Der Flughafenverband ADV setzt sich für einen leistungsstarken und
wettbewerbsfähigen Luftverkehrsstandort Deutschland ein.
Die ADV unterstützt alle Maßnahmen, die den bedarfsgerechten Ausbau
ermöglichen, die optimale Nutzung der vorhandenen
Kapazitäten gewährleisten, die Intermodalität unterstützen sowie die
Umweltverträglichkeit und Wirtschaftlichkeit des
Luftverkehrs fördern.


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