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Uhl/Schuster: Neubewertung betrifft nicht deutsche Polizisten

Geschrieben am 11-02-2010

Berlin (ots) - Anlässlich der Einordnung des Afghanistan-Einsatzes
als bewaffneten Konflikt im Sinne des humanitären Völkerrechts
erklären der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Dr. Hans-Peter Uhl MdB sowie der zuständige Berichterstatter für den
Polizeiaufbau in Afghanistan, Armin Schuster MdB:

Aus der Neubewertung der Lage in Afghanistan ergibt sich keine
Veränderung der Einsatzgrundlagen der deutschen Polizisten. Der
Bundesaußenminister hat in seiner gestrigen Regierungserklärung eine
Einordnung als bewaffneten Konflikt im Sinne des humanitären
Völkerrechts vorgenommen. Diese entfaltet in erster Linie Wirkung für
den Einsatz der Bundeswehr. Die Ausbildungsmission der deutschen
Polizisten ist hiervon nicht direkt betroffen. Beim Einsatz der
Polizei, ist grundsätzlich auf die jeweils herrschenden Umstände am
Einsatzort abzustellen. Diese können sich regional sehr
unterschiedlich gestalten.

Nach wie vor gilt, dass deutsche Polizisten nur in befriedeten
Gebieten zum Einsatz kommen. Die Bundeswehr stellt gleichzeitig den
notwendigen militärischen Schutzschirm für die Ausbildungsarbeit der
Polizei zur Verfügung.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/7846
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Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: fraktion@cducsu.de


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