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Falk: Kürzung der Hinterbliebenenrente bei der Union kein Thema

Geschrieben am 10-08-2006

Berlin (ots) - Zu den Vorschlägen des rentenpolitischen
Berichterstatters der Arbeitsgruppe Arbeit und Soziales, Peter Weiß
MdB, das Mindestalter für den Bezug der großen Witwenrente anzuheben,
erklärt die stellvertretende Vorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ilse Falk MdB:

Der Anspruch auf die "Große Witwen- oder Witwerrente" ab einem
Alter von 45 Jahren ist richtig und gut begründet. Besonders Frauen,
die zugunsten der Kindererziehung auf eine eigene Erwerbstätigkeit
verzichtet haben oder einer Teilzeit-Erwerbstätigkeit nachgehen, sind
auf diese unterstützende Absicherung nach dem Tod ihres
Lebenspartners angewiesen. Eine Heraufsetzung des Anspruchsalters
wäre hier kontraproduktiv und spielt deshalb in den Diskussionen der
Fraktion keine Rolle. Peter Weiß hat lediglich eigene Überlegungen
angestellt.

Die Koalitionsarbeitsgruppe zur Rentenreform wird in Kürze ihre
Arbeit aufnehmen. Dabei wird die allmähliche Umsetzung des
Renteneintrittsalters auf 67 Jahre vorbereitet. In diesem
Zusammenhang werden auch andere Fragen wie z.B. Ausnahmeregelungen
der Anhebung des Renteneintrittsalters für Erwerbsgeminderte
diskutiert, doch die Große Witwenrente steht ebenso wie die
Hinterbliebenenrente dabei ausdrücklich nicht auf der Agenda.

Originaltext: CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=7846
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_7846.rss2

CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
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