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BVR: Referentenentwurf zu Wohn-Riester praxisfern

Geschrieben am 10-08-2006

Berlin (ots) - Der Bundesverband der Deutschen Volksbanken und
Raiffeisenbanken (BVR) wirft dem Bundesministerium der Finanzen (BMF)
fehlendes Gespür beim Thema Integration der Wohnimmobilie in die
Riester-Rente vor. Die Regelungen im nun vorgelegten
Referentenentwurf seien dem Verbraucher nicht vermittelbar. Danach
hätte der Bürger im Alter eine Steuerbelastung auf ein fiktives
Zusatzeinkommen zu tragen. Ihm drohe so eine Reduzierung seines
tatsächlichen Alterseinkommens. Dies stehe dem Ziel der Riester-Rente
jedoch entgegen.

Auch die Anbieter von Riester-Verträgen würden durch die geplanten
Neuerungen mit weiteren bürokratischen Belastungen konfrontiert. So
müsse nach dem Willen des BMF zukünftig für jeden
Altersvorsorgesparer, der von der Möglichkeit der Immobilienförderung
über Riester Gebrauch mache, ein Schattenkonto errichtet und mit dem
zu verzinsenden fiktiven Vermögen fortgeschrieben werden. Einmal mehr
wälze der Gesetzgeber die finanziellen Folgeaufwendungen seiner
Entscheidungen auf die Privatwirtschaft ab.

Bei der Umsetzung des im Koalitionsvertrag festgelegten Ziels
sollte daher auf die nachgelagerte Besteuerung von in Immobilien
gebundenem Vermögen verzichtet werden, fordert der BVR, zum Ausgleich
dafür sei eine entsprechend reduzierte Förderung vorzusehen. So würde
den auch im ungeförderten Bereich akzeptierten besonderen
Eigenschaften der Immobilie Rechnung getragen, der Bürger sei vor
Überraschungen im Alter geschützt. In der Praxis erfolgreich seien
letztlich nur schlanke Modelle, die den Verbraucher durch Transparenz
überzeugten.

In dem Vorstoß zur Abschaffung der Wohnungsbauprämie sieht der BVR
ein taktisches Manöver. Hierdurch werde versucht, Verhandlungsmasse
in die politische Diskussion zu werfen, um am Ende das eigene
Wohn-Riester-Modell durchzusetzen. Die Mehrausgaben, die durch eine
Förderung des Immobilienerwerbs über die private Altersvorsorge
entstünden, müssten jedenfalls nicht durch eine Streichung der
Wohnungsbauprämie finanziert werden. Laut Koalitionsvertrag seien
diese bereits durch die erfolgte Streichung der Eigenheimzulage mehr
als überkompensiert.

Originaltext: BVR
Digitale Pressemappe: http://presseportal.de/story.htx?firmaid=40550
Pressemappe via RSS : feed://presseportal.de/rss/pm_40550.rss2

Pressekontakt:
Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken (BVR)
Pressesprecherin: Melanie Schmergal
Telefon: 020/2021 1320
Telefax: 030/2021 1905
E-Mail: schmergal@bvr.de


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